Mobile Sportwetten in der Schweiz 2026: Wie das Wetten auf dem Smartphone funktioniert
Stand: 20 Oktober 2026 · Geprüft gegen die Gespa-Aufsicht (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) und die Swisslos-Spielregeln (Version 4.2).

Wer in der Schweiz vom Handy aus eine Sportwette platzieren will, hat es mit einer ungewöhnlich geordneten Marktlandschaft zu tun. Zwei Veranstalter teilen sich die Bewilligung, eine geschlossene Liste regelt, worauf gewettet werden darf, und wer ohne Schweizer Bewilligung anbietet, kann auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt werden. Das verändert die Frage, die ein Leser mitbringt. Sie lautet nicht «welcher Bookie zahlt am meisten», sondern «welcher der beiden zugelassenen Wege passt zu mir, und was kostet es, ihn auf dem Smartphone zu gehen».
Die folgende Übersicht stellt die zehn im Testfeld aufgeführten Anbieter vor und prüft sie nach den Kriterien, die in der Schweiz überhaupt tragen: Bewilligung, Wettprogramm, Limiten, Auszahlung, Bedienung auf dem Handy. Die zwei lizenzierten Organisatoren – Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport – stehen am Anfang, weil nur sie in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Die übrigen acht Marken sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; sie werden im selben Raster gelistet, mit dem ausdrücklichen Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung». Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann sich nur beim Veranstalter des eigenen Vertragsgebiets registrieren.
Inhaltsverzeichnis
- Die zehn Anbieter im Überblick
- Was mobiles Wetten auf dem Smartphone eigentlich heisst
- Die Rechtslage in der Schweiz
- Verlustlimiten, Spielsperre und Spielerschutz auf dem Handy
- Was die App kann – und was sie nicht kann
- Wie eine Quote entsteht und was die Marge des Veranstalters bedeutet
- LInsiteinsatz, Höchsteinsatz und die Limite einer Einzelwette
- Kombiboost und Quotenboosts bei Sporttip
- Cash-Out – Funktion, Preis, Grenzen
- Live-Wetten und ihre Tücken
- Bet-Builder und abhängige Ereignisse
- Einzahlung, Wallet und Auszahlung
- Steuerliche Lage: Gewinne aus Sportwetten
- Ausländische Anbieter: Warum sie hier stehen
- Swisslos Sporttip – der erste Weg
- Loterie Romande Jouez Sport – der zweite Weg
- MrXbet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
- Wettigo – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
- Pribet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
- HighFlyBet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
- Boomerang Bet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
- AmunRa – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
- Betify – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
- Funbet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
- Was eine Wette wirklich kostet
- Was beim Spielen auf dem Handy anders ist
- Häufige Fragen zum mobilen Sportwetten in der Schweiz
Die zehn Anbieter im Überblick
Der Schweizer Markt für mobile Wetten ist klein und geschlossen. Wer in der Schweiz wohnt, kommt an zwei Veranstalter – je nach Wohnkanton den einen oder den anderen. Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung sind zwar über das Handy erreichbar, bewegen sich aber ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Die folgende Tabelle ordnet die zehn im Testfeld aufgeführten Marken nach Bewilligung und Veranstalter ein.

| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| MrXbet | keine Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt |
| AmunRa | keine Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt |
| Betify | keine Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt |
Die Tabelle trägt nicht alle Felder, die ein Branchenvergleich sonst zeigt – kein Wettprogramm, keine Auszahlungsdauer, keine Quoten. Diese Felder sind für die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung nicht feststellbar, weil sie nicht in der Schweizer Aufsicht stehen. Wer sich auf einer dieser Seiten registriert, muss die Bedingungen direkt beim Anbieter prüfen.
Was mobiles Wetten auf dem Smartphone eigentlich heisst
Sportwetten auf dem Handy sind kein eigenes Marktsegment. Es ist dasselbe Produkt, das am Schalter oder am Desktop angeboten wird, nur auf einem kleineren Bildschirm, mit Touch-Bedienung und in der Regel mit demselben Spielkonto wie am Computer. Bei Swisslos läuft beides über dieselbe Anmeldung: Wer bei Swisslos ein Konto hat, kann auf der Sporttip App (iOS und Android) wetten und umgekehrt. Die App ist ein zweiter Zugang zum selben Konto, nicht ein zweites Konto.
Vier Eigenheiten des mobilen Wegs sind trotzdem erwähnenswert. Erstens: Die kleinen Bildschirme verkürzen die Zeit, die ein Wettender mit einer Wette verbringt. Ein Tipp, eine Quote, ein Einsatz, eine Bestätigung – das ist auf dem Handy in wenigen Sekunden erledigt, am Schalter braucht es Minuten. Diese Schnelligkeit ist der Grund, warum Limiten und Pausen besonders zählen. Zweitens: Push-Mitteilungen und Live-Quotenupdates kommen auf dem Smartphone in Echtzeit an, was Live-Wetten niedrigschwellig macht. Drittens: Bei Sporttip kann eine in der App zusammengestellte Wette per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden – das verbindet mobilen und physischen Kanal ab. Viertens: Die Zahlung läuft bei Swisslos über das Swisslos-Wallet; eine direkte Zahlung pro Wette ist nicht vorgesehen.
Wer auf dem Smartphone wettet, wettet also unter denselben Regeln wie am Schalter: mit gesetzten Verlustlimiten, mit demselben Wettprogramm und mit denselben Limits pro Wette. Der Unterschied liegt im Tempo und in der Erreichbarkeit – nicht im Produkt selbst.
Die Rechtslage in der Schweiz
In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Veranstalter anbieten. Das ist keine Marktbeobachtung, sondern eine Folge des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Online-Sportwetten sind ein Grossspiel (Art. 3 lit. c und e BGS) und brauchen sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Eine ausländische Bewilligung – gleich aus welchem Land – gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der möglichen Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos, Produkt Sporttip, und Loterie Romande, Produkt Jouez Sport. Aufsichtsbehörde ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht die ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine Schweizer Bewilligung führt zum einen oder zum anderen Veranstalter – es gibt keine weiteren Lizenzierten. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Buchmacher, weil es keine gibt; sie veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains (Sperrliste nach Art. 86–93 BGS; Ende 2025 waren es 671 Domains).
Die Vertragsgebiete sind klar getrennt. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Ein Online-Konto kann nur eröffnen, wer Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters hat und mindestens 18 Jahre alt ist (Art. 72 BGS; für Swisslos zusätzlich in den Online-Teilnahmebedingungen vom 13. Januar 2025 festgehalten).
Was gewettet werden darf, steht in einer geschlossenen Liste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version vom 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden – Eckball-Märkte, Kartenmärkte und ein Esports-Bereich erscheinen dort nicht. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Rangwetten sind nur dann zugelassen, wenn die Liste sie ausdrücklich nennt. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Live-Wetten sind erlaubt; das BGS enthält keine Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
Werbung und Bonus sind ebenfalls geregelt. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Freispiele oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos). Promo-Codes werden in diesem Text bewusst nicht abgedruckt.
Verlustlimiten, Spielsperre und Spielerschutz auf dem Handy
Spielerschutz gilt auf dem Smartphone genauso wie am Schalter. Drei Punkte stehen im Vordergrund.
Verlustlimiten vor der ersten Wette. Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze pro Tag beträgt CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist eine strengere Frist als das Gesetz verlangt (Art. 87 VGS schreibt 24 Stunden vor). Wer eine freiwillige Einzahlungslimite setzen will, kann das für jeweils 30 Tage tun.
Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Identifikation und ein Konto pro Person. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft (Art. 47–52 VGS). Das eine Konto pro Person gilt auch für ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung nicht – dort kann sich eine Person mehrfach registrieren, was bei einer Sperre nichts nützt.
Die Konsequenz für das Handy: Wer auf Sporttip eine Wette platziert, hat davor Limiten gesetzt, sich mit Ausweis identifiziert und kann den Zugang für eine bestimmte Zeit sperren. Diese drei Handlungen sind keine Hürde, sondern der Grund, warum das Spielen auf dem Handy denselben Schutz geniesst wie am Verkostentisch.
Was die App kann – und was sie nicht kann
Die Sporttip App ist für iOS und Android verfügbar und funktional ein Spiegel der Website. Was sie kann:
- Wettprogramm einsehen, einzelne Wette oder Kombiwette zusammenstellen, Einsatz eingeben, Wette bestätigen.
- Live-Wetten platzieren mit aktualisierten Quoten.
- Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, sowohl vor Spielbeginn als auch live – nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teil-Auszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen; Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei Durchlaufen der Wette und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
- In der App zusammengestellte Wetten per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen – Brücke zwischen mobilem Kanal und Verkaufsposten.
- Push-Mitteilungen bei Quotenänderungen, Spielbeginn, Ergebnis.
Was sie nicht kann:
- Keine Auszahlung an andere Konten als das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei den bewilligten Veranstaltern nicht.
- Keine Kreditaufnahme für Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS). Das Wallet muss vor der Wette aufgeladen sein.
- Kein Zugriff auf das Konto, wenn eine Spielsperre besteht.
- Kein Zugriff auf Märkte, die nicht in der Gespa-Liste der bewilligten Wetttypen aufgeführt sind – also keine Eckball-Wetten, keine Kartenwetten, kein Esports.
Wer eine Funktion in der App vermisst, die ein ausländischer Anbieter bietet, hat es mit einer Funktion zu tun, die in der Schweiz nicht bewilligt ist. Das gilt insbesondere für Krypto-Einzahlungen, für anonymes Spielen und für Märkte ausserhalb der Gespa-Liste.
Wie eine Quote entsteht und was die Marge des Veranstalters bedeutet
Eine Quote ist das Verhältnis zwischen Einsatz und möglichem Gewinn. Bei einer Einzelwette mit Quote 2.10 und Einsatz CHF 50 ist der mögliche Gewinn CHF 105 (CHF 50 × 2.10); der Einsatz wird mit dem Gewinn zurückbezahlt, der Nettogewinn beträgt CHF 55. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote; zwei Quoten von 1.80 und 2.50 ergeben die Gesamtquote 4.50.
In jeder Quote steckt die Marge des Veranstalters – das ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem Franken Einsatz im Durchschnitt einbehält. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle möglichen Ausgänge. Die Marge ist 100 % minus die Auszahlungsquote. Beispiel: Bei einem Drei-Wege-Markt mit Quoten 2.50, 3.20 und 2.80 ist die Auszahlungsquote 1 ÷ (0.40 + 0.3125 + 0.3571) ≈ 0’934, die Marge also rund 6.6 %. Eine Auszahlungsquote von 94 % und eine Marge von 6 % sind derselbe Markt aus zwei Richtungen gesehen – die eine Zahl sagt, was die Spielenden im Durchschnitt zurückbekommen, die andere, was der Veranstalter einbehält.
Die Marge von Schweizer Märkten ist im Quellenaudit nicht als konkrete Zahl hinterlegt. Wer die Marge eines bestimmten Marktes prüfen will, rechnet sie selbst aus oder vergleicht die Quoten beider Veranstalter für denselben Markt.
LInsiteinsatz, Höchsteinsatz und die Limite einer Einzelwette
Bei Sporttip gelten klare Limits pro Wette. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1’000, pro Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Diese Limits sind pro Wette, nicht pro Tag. Wer mit kleinerem Budget wettet, ist mit dem Mindesteinsatz CHF 1 gut aufgestellt. Wer mit höherem Budget wettet, stösst bei Einzelwetten schnell an die CHF 1’000 und muss auf Systemwetten ausweichen, wenn er grössere Beträge setzen will. Die Verlustlimite (siehe oben) ist das zweite Ventil – sie gilt pro Tag, Woche und Monat und liegt in der eigenen Hand.
Kombiboost und Quotenboosts bei Sporttip
Sporttip kennt zwei Begleiten — den Kombiboost und die Quotenboosts. Beide gelten nur online; sie sind in der App und auf der Website verfügbar, nicht am Schalter.
Kombiboost. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette prozentual. Voraussetzung: mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wird die Wette per Cash-Out vorzeitig abgerechnet, verfällt der Boost.
Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und erhöhen die angezeigte Quote. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar; Einsatz und Erhöhung sind limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Ein Boost klingt nach mehr Geld, ist aber an Bedingungen geknüpft, die der Wettende kennen muss: Mindestquote, Mindestanzahl Voraussagen, Limitierung von Einsatz und Erhöhung, Verfall bei Cash-Out. Wer den Boost nutzt, ohne diese zu lesen, wettet im Kleingedruckten – der Boost wert im schlechtesten Fall 0.
Cash-Out – Funktion, Preis, Grenzen
Cash-Out heisst: Eine laufende Wette wird vor dem Ende des Ereignisses abgerechnet. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Es gibt aber drei Einschränkungen, die viele Spielende übersehen.
Erstens: Cash-Out ist nur als vollständiges Cash-Out verfügbar, nicht als Teil-Auszahlung. Wer die Hälfte der Wette laufen lassen will, kann das nicht.
Zweitens: Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei Durchlaufen der Wette. Das ist der Preis der vorzeitigen Abrechnung – Swisslos nimmt die Position entnehmen. Der genaue Betrag hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Drittens: Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt und nicht für jede Wette. Es kann sein, dass eine Wette zu einem bestimmten Zeitpunkt kein Cash-Out-Angebot hat. Wer Cash-Out als festen Bestandteil seiner Wettstrategie einplant, muss damit rechnen, dass das Angebot nicht da ist.
Cash-Out ist ein Werkzeug, kein Geschenk. Wer es nutzt, nimmt einen Abschlag auf den möglichen Gewinn, um das Risiko eines späteren Verlusts zu vermeiden. Die Frage ist, ob der Abschlag im konkreten Fall kleiner ist als das Risiko – das ist eine Rechnung, die der Wettende selbst anstellen muss.
Live-Wetten und ihre Tücken
Live-Wetten sind Wetten, die während eines laufenden Sportereignisses platziert werden. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird – der Versand der Wette und die Annahme durch Swisslos zählen, nicht das Live-Bild. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreten des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; Swisslos erstattet Geld, der Einsatz wird zurückbezahlt.
In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheidung – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in dieser Sekunde auf das nächste Tor wettet, kann also auf eine wertlose Wette gesetzt haben. Das Live-Wetten verlangt Aufmerksamkeit und Geschwindigkeit, aber auch die Bereitschaft, eine Wette zu verlieren, die bei langsamerer Reaktion gewonnen worden wäre.
Eine weitere Eigenheit: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «nächste Spiel» wettet und das Spiel in die Verlängerung geht, hat seine Wette unter Umständen schon vor dem Ende verloren.
Bet-Builder und abhängige Ereignisse
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Was das praktisch heisst: Wer auf «Heimsieg» und «über 2.5 Tore» im selben Spiel wetten will, kann das nicht als gewöhnliche Kombiwette, sondern nur über den Bet-Builder.
Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne den Bet-Builder an, kann Swisslos die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist kein Spielrecht: Der Wettende verliert den Boost, den er durch die gemeinsame Wertsicherung gehabt hätte. Wer abhängige Märkte kombinieren will, muss den Bet-Builder benutzen – die gewöhnliche Kombiwette ist dafür nicht vorgesehen.
Einzahlung, Wallet und Auszahlung
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet wird per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft. Mindestbetrag ist CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei Loterie Romande gelten die Bedingungen der Loterie Romande.
Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Damit ist die Bestätigung der Zahlung ein zweiter Schritt, was eine zusätzliche Hürde gegen ungewollte Käufe ist – der Wettende muss die PostFinance app auf einem zweiten Gerät öffnen, um den Kauf abzuschliessen.
Auszahlung: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die Auszahlung erfolgt nur auf das Konto des Konto-Inhabers; eine Aufnahme der dritten Person gibt es nicht (Art. 50 Abs. 2 VGS).
Steuerliche Lage: Gewinne aus Sportwetten
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – wozu die ESTV Sportwetten zählt – sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundessteuerfreibetrag beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 CHF 1’070’400). Der kantonale Steuerfreibetrag unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt.
Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die der Gewinnende durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholen kann. Für die meisten Spielenden ist der Freibetrag nicht relevant: Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter, also keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis – etwa diejenige des Kantons Thurgau – behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, muss die Gewinne im Kanton versteuern, in dem er wohnt. Eine Schweizerische Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht – nie eine solche Steuer behaupten. Bei Unsicherheit: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Ausländische Anbieter: Warum sie hier stehen
Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung – MrXbet, Wettigo, Pribet, HighFlyBet, Boomerang Bet, AmunRa, Betify, Funbet – sind in dieser Übersicht aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen im Internet begegnen. Sie stehen ohne Schweizer Bewilligung da und sind deshalb nicht im Schweizer Schutzsystem eingebunden.
Was das bedeutet: Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer auf einer dieser Plattformen spielt, tut das ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Aufsicht. Die Gespa kann die Domains solcher Anbieter auf die Sperrliste setzen; Schweizer Telekomanbieter blockieren sie via DNS (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 waren 671 Domains blockiert; blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt («Domain-Hopping»), was die Gespa für Interwetten, Bet-at-Home und bet365 nennt.
Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft (BJ), aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Schutz und keine Schweizer Fair-Play-Kontrolle.
Was die acht Marken an Wettprogramm, Quoten, Auszahlungsdauer und Funktionen bieten, ist nicht feststellbar, weil sie nicht in der Schweizer Aufsicht stehen. Wer sich auf einer dieser Seiten registriert, muss die Bedingungen direkt beim Anbieter prüfen – das gilt für die Auszahlungsdauer ebenso wie für die Bonusbedingungen und für die Verlustlimiten (sofern der Anbieter solche anbietet). Die Tatsache, dass eine Marke in dieser Übersicht steht, ist keine Empfehlung. Sie ist eine Beschreibung des Marktes, wie er Schweizer Spielenden begegnet.
Swisslos Sporttip – der erste Weg
Bewilligung. Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa. Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Produkt heisst Sporttip. Der Reingewinn 2025 von CHF 562 Mio. (davon CHF 506 Mio. an kantonale Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus Sportwetten CHF 109 Mio., 2024 CHF 122 Mio.) zeigt, wohin die Marge fliesst: nicht an einen Aktionär, sondern an öffentliche Zwecke.
Wettprogramm. Das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Eckball-Wetten, Kartenmärkte und Esports fehlen. Live-Wetten und Prematch-Wetten sind verfügbar.
Limiten. Mindesteinsatz CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette; Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind von den Spielenden selbst zu setzen (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000).
Auszahlung. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch aufs Wallet; Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen aufs Bank- oder Postkonto. Maximal zwei Gratis-Auszahlungen pro Jahr; ab der dritten 3 % Kommission.
Bedienung. App für iOS und Android; Wette per QR-Code an der Verkaufsstelle spielbar; Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten; Kombiboost, Quotenboosts und Profitboosts online verfügbar.
Für wen das passt. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt (Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein), mindestens 18 Jahre alt ist und auf einer bewilligten Plattform mit Schweizer Spielsperre und Schweizer Auszahlung auf das eigene Bankkonto wetten will, hat mit Sporttip den ersten bewilligten Weg. Wer ausserhalb dieses Vertragsgebiets wohnt, kann sich nicht online registrieren.
Loterie Romande Jouez Sport – der zweite Weg
Bewilligung. Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa. Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) hat ihren Sitz in Lausanne und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz mit 221 Mitarbeitenden. Das Produkt heisst Jouez Sport.
Wettprogramm. Wie bei Swisslos folgt das Wettprogramm der Gespa-Liste. Eckball-Wetten, Kartenmärkte und Esports fehlen. Live-Wetten und Prematch-Wetten sind verfügbar.
Limiten. Die Höhe von Mindest- und Höchsteinsatz bei Loterie Romande ist in den Spielregeln von Loterie Romande festgehalten; sie sind allgemein von derselben Grössenordnung wie bei Swisslos, aber nicht in derselben Zahl dokumentiert. Wer eine konkrete Wette platzieren will, prüft die Anzeige im Wettschein.
Auszahlung. Auszahlung auf das eigene Bank- oder Postkonto, Fristen in den Bedingungen von Loterie Romande.
Bedienung. Online-Konto über die Loterie Romande-Website; physisch über die 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.
Für wen das passt. Wer im Vertragsgebiet von Loterie Romande wohnt (FR, GE, JU, NE, VD, VS), mindestens 18 Jahre alt ist und auf einer bewilligten Plattform mit Schweizer Spielsperre wetten will, hat mit Jouez Sport den zweiten bewilligten Weg.
MrXbet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Bewilligung. Keine Schweizer Bewilligung. Eine ausgewiesene Lizenz ist nicht festgestellt. Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Was die Seite kann. Funktionen, Märkte und Auszahlungsbedingungen sind nicht feststellbar, weil der Anbieter nicht in der Schweizer Aufsicht steht. Wer die Seite nutzt, muss die Bedingungen direkt beim Anbieter prüfen.
Wer was davon hat. Ein Spieler, der mit Schweizer Bewilligung wetten will, hat mit MrXbet den falschen Anbieter. Wer aus anderen Gründen dort spielt, tut das ausserhalb der Schweizer Aufsicht: ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg, mit möglicher Einziehung von Einsätzen und Gewinnen in Verfahren gegen den Anbieter.
Wettigo – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Bewilligung. Der Anbieter verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Lizenzen aus dem Ausland haben hier keine rechtliche Relevanz (Art. 4 BGS). Ein Schweizer Rechtsweg oder eine Anbindung an das nationale Sperrregister existieren nicht. Es besteht die Möglichkeit einer DNS-Sperre durch die Gespa.
Was die Seite kann. Funktionen und Wettangebote sind nicht im Detail erfassbar, da keine hiesige Aufsicht vorliegt. Die Konditionen sind individuell auf der Webseite zu prüfen.
Wer was davon hat. Wer auf eine staatlich bewilligte Umgebung setzt, ist hier nicht richtig. Die Nutzung findet ausserhalb der Schweizer Regulierung statt.
Pribet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Bewilligung. Hier liegt keine Bewilligung für den Schweizer Markt vor. Eine ausländische Zulassung entfaltet keine Wirkung im Inland (Art. 4 BGS). Das Angebot ist nicht an das Sperrregister angebunden und unterliegt keiner Schweizer Kontrolle. Sperrungen durch die Gespa sind möglich.
Was die Seite kann. Da keine Schweizer Regulierung greift, sind die Details zum Angebot nicht verifizierbar. Nutzer müssen die Bedingungen direkt beim Anbieter einsehen.
Wer was davon hat. Das Angebot richtet sich nicht an Spieler, die den Schweizer Schutzstandard suchen. Es findet keine Einbindung in das hiesige Sicherungssystem statt.
HighFlyBet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Bewilligung. Eine Schweizer Bewilligung fehlt vollständig. Ausländische Lizenzen sind nach dem Geldspielgesetz (Art. 4 BGS) im Inland nicht massgeblich. Es fehlt der Anschluss an das Sperrregister, und das Angebot kann jederzeit von der Gespa gesperrt werden.
Was die Seite kann. Mangels Schweizer Aufsicht sind die Leistungsdaten und Konditionen nicht gesichert erfassbar. Informationen sind ausschliesslich beim Anbieter abrufbar.
Wer was davon hat. Wer Wert auf die Schweizer Aufsicht und Spielersicherheit legt, wird hier nicht fündig. Die Nutzung unterliegt ausschliesslich ausländischem Recht.
Boomerang Bet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Bewilligung. Der Anbieter agiert ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus dem Ausland ist rechtlich unbeachtlich (Art. 4 BGS). Eine Anbindung an die Schweizer Spielsperre oder Rechtsmittel sind nicht vorhanden. Der Zugang kann durch die Gespa via Sperrliste unterbunden werden.
Was die Seite kann. Da keine Kontrolle durch Schweizer Behörden erfolgt, sind die Spielregeln und Konditionen nicht verifizierbar. Prüfung direkt beim Anbieter erforderlich.
Wer was davon hat. Dieses Angebot bietet keine Anbindung an das Schweizer Schutzkonzept und ist für Spieler, die im legalen Rahmen wetten möchten, nicht geeignet.
AmunRa – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Bewilligung. Es besteht keine Bewilligung für das Angebot in der Schweiz. Lizenzen aus anderen Jurisdiktionen sind nach Art. 4 BGS wirkungslos. Der Anbieter ist nicht Teil des Schweizer Spielerschutzsystems. Eine Sperrung durch die Gespa ist gemäss den geltenden Regeln möglich.
Was die Seite kann. Das Angebot unterliegt keiner Schweizer Kontrolle, weshalb Funktionen und Konditionen nicht verlässlich feststellbar sind.
Wer was davon hat. Das Angebot entspricht nicht dem Schweizer Standard für Sicherheit und Regulierung. Wer einen legalen Weg sucht, sollte von diesem Anbieter absehen.
Betify – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Bewilligung. Keine Schweizer Bewilligung. Eine ausgewiesene Lizenz ist nicht festgestellt. Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Was die Seite kann. Funktionen, Märkte und Auszahlungsbedingungen sind nicht feststellbar.
Wer was davon hat. Wer mit Schweizer Bewilligung wetten will, ist hier falsch. Die Nutzung erfolgt ausserhalb der Schweizer Aufsicht.
Funbet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Bewilligung. Keine Schweizer Bewilligung. Eine ausgewiesene Lizenz ist nicht festgestellt. Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Was die Seite kann. Funktionen, Märkte und Auszahlungsbedingungen sind nicht feststellbar.
Wer was davon hat. Wer mit Schweizer Bewilligung wetten will, ist hier falsch. Die Nutzung erfolgt ausserhalb der Schweizer Aufsicht.
Was eine Wette wirklich kostet
Eine Wette kostet den Einsatz – das ist die offensichtliche Seite. Weniger offensichtlich ist, was die Quote dem Spielenden vorenthält. In jeder Quote steckt die Marge des Veranstalters: der Anteil, den der Veranstalter von jedem Franken Einsatz im Durchschnitt einbehält. Wer ein Beispiel aus dem Eingang dieses Abschnitts nimmt: Bei Quoten 2.50, 3.20 und 2.80 in einem Drei-Wege-Markt liegt die Marge bei rund 6.6 %. Das heisst: Von jedem CHF 100 Einsatz auf diesen Markt behält der Veranstalter im Durchschnitt rund CHF 6.60, und CHF 93.40 werden über die Auszahlungen an die Spielenden verteilt.
Die Marge ist im Quellenaudit nicht als konkrete Zahl hinterlegt – sie ist eine Rechnung, die der Leser anstellen kann, nicht eine Zahl, die in den Swisslos-Spielregeln steht. Was in den Spielregeln steht, sind die Limits (Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette), die Verlustlimiten (vom Spielenden selbst gesetzt, Obergrenze CHF 9’999 pro Tag) und die Verrechnungssteuer (35 %, erst ab einem Gewinn über dem Steuerfreibetrag, der für die meisten Spielenden nicht relevant ist).
Die Konsequenz für den Wettenden: Die Marge ist der Preis der Wette – nicht der Bonus, nicht die Quote, sondern das, was die Quote im Durchschnitt nicht zurückgibt. Wer das versteht, sieht eine «100 %-Bonus»-Aktion mit anderen Augen: Der Bonus ist ein Werbegeschenk, die Marge ist die Rechnung.
Was beim Spielen auf dem Handy anders ist
Vier Punkte machen das Wetten auf dem Smartphone zu einer anderen Erfahrung als am Schalter.
Tempo. Eine Wette ist auf dem Handy in wenigen Sekunden platziert. Diese Schnelligkeit senkt die Hemmschwelle – was gut für den Komfort ist, aber schlecht, wenn die Verlustlimite nicht gesetzt ist. Wer auf dem Handy wettet, hat die Verlustlimite vor der ersten Wette gesetzt; das ist bei Sporttip Pflicht, nicht Empfehlung.
Erreichbarkeit. Push-Mitteilungen, Live-Quotenupdates und das ständige Mit-sich-Tragen des Smartphones machen Live-Wetten allgegenwärtig. Wer in der 60. Minute eines Spiels eine Push-Mitteilung über eine Quote bekommt, kann in derselben Sekunde tippen. Das ist Bequemlichkeit, aber auch das Risiko, in spielentscheidenden Szenarien zu wetten, in denen Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten kann.
Zahlung. Bei Swisslos läuft die Zahlung über das Swisslos-Wallet, das vor der Wette aufgeladen wird. Eine direkte Zahlung pro Wette ist nicht möglich; wer die einzahlige Wette mit einem QR-Code an der Verkaufsstelle spielt, hat die Wette zwar mobil zusammengestellt, aber am Schalter bezahlt.
Schutz. Die Schweizer Spielerschutzmechanismen – Verlustlimiten, Spielsperre, ein Konto pro Person – greifen auf dem Handy genauso wie am Schalter. Was auf dem Handy fehlt, ist die soziale Sichtbarkeit: Am Schalter sieht der Verkäufer den Spieler; auf dem Handy sieht niemand, wie viel man tippt. Diese Anonymität ist kein Schutz, sondern ein Grund, die eigenen Limiten ernster zu nehmen.
Häufige Fragen zum mobilen Sportwetten in der Schweiz
Wer darf in der Schweiz Sportwetten für das Smartphone anbieten?
Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide sind bewilligte Grossspiel-Veranstalter nach dem BGS, Aussenstehen durch die Gespa beaufsichtigt. Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht.
Gilt die Bewilligung eines ausländischen Anbieters auch für Spielende in der Schweiz?
Nein. Nach Art. 4 BGS gilt eine ausländische Bewilligung in der Schweiz nicht. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, tut das ausserhalb der Schweizer Aufsicht – ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann die Domains solcher Anbieter auf die Sperrliste setzen.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette auf dem Handy gesetzt werden?
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze pro Tag beträgt CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Nettogewinn ist der Gewinnbetrag minus Einsatz.
Wie hoch sind Mindest- und Höchsteinsatz bei Einzel- und Kombinationswetten?
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und pro Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundessteuerfreibetrag beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000; der kantonale Freibetrag unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis behandelt sie oft als voll steuerbares Einkommen.
Erstellt vom Redaktionsteam „Wettappschweiz”.
