Über uns – Wettappschweiz
Die Redaktion von Wettappschweiz schaut auf Wett-Apps so, wie sie in der Schweiz tatsächlich genutzt werden: Wer darf eine App überhaupt anbieten, wie bedienbar ist sie, welche Zahlungswege und welche Werkzeuge des Spielerschutzes stehen darin bereit. Wetten nimmt sie keine an, Tipps verkauft sie keine, Gewinne verspricht sie nicht – eine Wette, die sicher gewinnt, gibt es nicht.
Quellen und Belege
Angaben zu Veranstaltern stammen aus deren Teilnahmebedingungen, Hilfeseiten und Impressum, Aussagen zum Recht aus Gesetzestexten und aus Veröffentlichungen der Gespa und der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Zu den Funktionen einer App gehört auch, was sie im Alltag leistet; Quoten und Aktionen wechseln aber rasch, weshalb bei jeder Zahl steht, wann und wo sie so galt. Wo die Quellenlage nicht reicht, wird der Sachverhalt beschrieben, anstatt eine Zahl zu erfinden.
Die Bewilligung vor der Bedienung
Online-Sportwetten dürfen in der Schweiz nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport anbieten, beide unter der Aufsicht der Gespa. Jede andere App steht im Vergleich mit dem klaren Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung»; auch eine Lizenz aus Malta, Gibraltar oder Curaçao ändert das nicht, und ein Eintrag im App-Store ist keine Zulassung. Ob eine Domain gesperrt ist, zeigt die Sperrliste der Gespa. Das Urteil bleibt sachlich: Ohne Bewilligung fehlen die Schweizer Spielsperre und die Schweizer Aufsicht, und Gewinne sind je nach Kanton als Einkommen steuerbar – unseriös ist ein Anbieter deshalb nicht automatisch.
An wen sich die Inhalte richten
Angesprochen sind volljährige Leserinnen und Leser in der Schweiz, denn Sportwetten sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Rechts- oder Steuerberatung ersetzen die Beiträge nicht. Wenn das Wetten auf dem Telefon mehr Raum einnimmt als geplant, helfen die kantonalen Suchtberatungsstellen vertraulich weiter.
Stand: 20 Oktober 2026.
