Wer in der Schweiz Sport wetten darf – und was eine Bewilligung tatsächlich wert ist

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter sucht, stösst auf eine ungewöhnliche Marktform. Anders als in Deutschland, Österreich oder Malta gibt es hier kein Dutzend lizenzierter Marken, zwischen denen ein:e Leser:in wählt. Das Geldspielgesetz (BGS) hat die Veranstalter von Sportwetten auf zwei Organisatoren begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Wer in Zürich, Bern, Genf oder Lugano wettet, kann dies nur über einen dieser beiden Anbieter tun – alles andere spielt sich in einer Grauzone ab, die mit Sperrliste, fehlendem Rekursweg und kantonstreuender Besteuerung ihren Preis hat. Was diese Marktform für Wettende bedeutet, zeigt der folgende Überblick: Welche Bewilligung steht hinter welchem Produkt, wie unterscheidet sich der Schutz zwischen lizenzierten und ausländischen Anbietern, und was kostet die vermeintliche Anonymität eines Curaçao-Buchmachers am Ende wirklich?

Eine menschenleere Altstadtgasse mit steinernen Laubengängen im Abendlicht, die Laternen brennen schon und das Pflaster glänzt feucht.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Stand: 20 Oktober 2026 – verifiziert gegen das Handelsregister, die Gespa-Sperrliste und die Spielregeln von Sporttip (Version 4.2).

Wie viele legale Wettanbieter es in der Schweiz gibt – und warum die Zahl so tief ist

In der Schweiz gibt es nicht «viele» legale Wettanbieter, sondern genau zwei. Das klingt nach einer Einschränkung, ist aber eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers. Das Geldspielgesetz von 2019 hat Grossspiele wie Sportwetten einer Bewilligungspflicht unterworfen und gleichzeitig die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf interkantonaler Ebene begrenzt. Die Kantone haben sich in der Interkantonalen Vereinbarung von 2019 (IKV 2020) auf zwei Organisatoren geeinigt: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Wer in Graubünden wettet, geht zu Swisslos. Wer in Genf wohnt, zur Loterie Romande. Wer im Ausland lebt, kann sich bei keinem der beiden online registrieren.

Ein leerer Fussballplatz mit weissen Linien von oben gesehen im Morgenlicht, am Rand stehen zwei Tore und eine Reihe Pappeln.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Diese Zweiteilung ist der Hauptgrund, warum sich die Anbieterzahl in der Schweiz fundamental von derjenigen in Deutschland oder Grossbritannien unterscheidet. Dort zählt die Aufsicht Dutzende lizenzierte Marken; hier sind es zwei. Ausländische Plattformen, die mit «Curaçao-Lizenz» oder «Malta-Lizenz» werben, haben in der Schweiz keine Gültigkeit – Art. 4 BGS macht die ausländische Bewilligung hier gegenstandslos. Die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht, führt denn auch keine Liste «weiterer» lizenzierter Buchmacher, sondern nur eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Für Wettende bedeutet das: Die Auswahl an Sportarten, Märkten und Wettarten ist kleiner als im Ausland, dafür sind die Bedingungen vollständig durch das Schweizer Recht gerahmt. Wer auf eine Fussballwette mit Quote 2.10 setzt, weiss, dass der Anbieter einer Schweizer Aufsicht untersteht, dass Limits selbst gesetzt werden, dass eine Spielsperre möglich ist und dass Gewinne bis zu einem kantonalen Freibetrag steuerfrei bleiben. Diese Rahmung ist nicht selbstverständlich – sie ist das Ergebnis einer politischen Entscheidung, die mit den Kantonen, nicht mit dem Markt getroffen wurde.

Die Rechtslage nach dem Geldspielgesetz

Die rechtliche Konstruktion der Schweiz wirkt auf den ersten Blick bürokratisch, hat aber klare Linien. Das Geldspielgesetz unterscheidet zwischen Grossspielen und Kleinspielen. Sportwetten fallen unter die Grossspiele und brauchen eine Veranstalterbewilligung sowie eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Eine ausländische Lizenz – gleich ob aus Malta, Curaçao, Deutschland oder dem Vereinigten Königreich – hat in der Schweiz keine Wirkung; eine Plattform kann also gleichzeitig in der EU reguliert und in der Schweiz unzulässig sein.

Die Aufsicht führt die Gespa in Bern, nicht die ESBK, die nur für Casinos zuständig ist. Sie prüft die Gesuche, erteilt die Bewilligungen und veröffentlicht die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste; sie werden über DNS-Blockaden bei Schweizer Internetprovidern unzugänglich gemacht. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Marken wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365 – letztere blockiert, obwohl sie in anderen Märkten als seriös gilt. Das zeigt die Konsequenz: Die Schweiz beurteilt einen Anbieter nicht nach seinem Heimmarkt, sondern nach dem Schweizer Bewilligungsstatus.

Für Spieler:innen ist die wichtigste Konsequenz: Es gibt keine Graustufen. Enteder ein Anbieter hat eine Schweizer Bewilligung, dann gilt das volle Schutzregime des BGS, oder er hat keine, dann bewegt er sich in einem rechtsfreien Raum, in dem kein Schutz, keine Aufsicht und kein Rekursweg bestehen. Dazwischen gibt es nichts.

Spielerschutz bei Swisslos und Loterie Romande

Das Schutzregime der lizenzierten Anbieter ist im BGS detailliert geregelt und geht in mehreren Punkten über das hinaus, was ausländische Plattformen üblicherweise bieten. Drei Bereiche stehen im Vordergrund: die selbst gesetzten Verlustlimiten, die Spielsperre und die Identitätsprüfung.

Ein Paar Fussballschuhe hängt an einem Haken in einer ruhigen Umkleide, darunter steht eine Sporttasche auf einer Holzbank.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – diese Karenzzeit verhindert, dass eine Person in einer emotionalen Phase ihr Limit ohne Bedenkzeit hochsetzt. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage aktiviert werden. Das Geldspielgesetz selbst schreibt nur «eine oder mehrere Maximalwerte» für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste vor und gibt eine Erhöhungsfrist von 24 Stunden – die 72 Stunden von Swisslos sind also strenger als das Gesetz verlangt. Eine darüber hinausgehende staatliche Einzahlungsgrenze existiert in der Schweiz nicht; die Limits sind Sache der Wettenden.

Die Spielsperre ist der zweite Hebel. Swisslos bietet eine produktbezogene Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen, die vor Fristablauf nicht aufgehoben werden kann. Wer sich für eine unbefristete Sperre entscheidet, wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für Liechtenstein gilt. Das ist der entscheidende Unterschied zu ausländischen Plattformen: Eine Sperre dort gilt nur dort. Eine Sperre in der Schweiz gilt für die Schweiz.

Die Identitätsprüfung ist die formale Voraussetzung für jede Online-Registrierung. Wer ein Konto bei Swisslos eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben und einen Ausweis hochladen, dessen Daten automatisch gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Dieses Verfahren wirkt bürokratisch, ist aber die Grundlage dafür, dass Gewinne tatsächlich ausgezahlt werden: Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto, das auf den Namen der spielenden Person lautet. Anonyme Auszahlungen – etwa auf Krypto-Wallets – sind im lizenzierten Markt ausgeschlossen.

Ein Hinweis, der selten auf den Werbeseiten steht: Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt. Bei 47.5 % von 200 Versuchen wurde einem Minderjährigen eine Sportwette verkauft. Der stationäre Schutz funktioniert also nicht so zuverlässig wie der Online-Schutz. Wer auf stationäre Wetten setzt, sollte das wissen.

Krypto, Bitcoin und anonyme Zahlungen – warum das in der Schweiz nicht funktioniert

Wer nach «Bitcoin Wettanbieter», «Krypto Wettanbieter» oder «anonyme Wettanbieter» sucht, landet fast unweigerlich auf Plattformen, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Das ist kein Zufall, sondern eine direkte Folge des Geldspielgesetzes und der Auszahlungsvorschriften.

Art. 50 Abs. 2 der Verordnung zum Geldspielgesetz (VGS) schreibt vor, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt werden, das auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers lautet. Krypto-Wallets, Prepaid-Karten ohne namentliche Zuordnung oder Zahlungen an Dritte sind damit ausgeschlossen. Die Plattformen, die mit Bitcoin, Ethereum oder USDT werben, operieren ausserhalb dieses Rahmens – sie haben keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister und keine Pflicht, Gewinne auf ein namentliches Konto auszuzahlen. Was sie bieten, ist das, was die Schweiz gerade verhindern will: Anonymität.

Diese Anonymität hat jedoch einen Preis. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Schweizer Rekursweg bei Streit, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlungspraxis und keinen automatischen Schutz durch das Ausschlussregister. Wer auf einer solchen Plattform spielt, vertraut darauf, dass der Anbieter seine Hausregeln einhält – ohne institutionelle Absicherung. Die Werbung mit «kein Limit», «keine Verifizierung» oder «sofortige Auszahlung» ist genau das, was die Schweiz aus dem Markt halten will. Plattformen, die das bieten, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auf der Gespa-Sperrliste oder werden es, sobald sie in den Fokus der Aufsicht geraten.

Für Krypto-affine Wettende bedeutet das: Wer wirklich auf Schweizer Boden wetten will, kommt an der Identitätsprüfung und der Bankauszahlung nicht vorbei. Wer auf Krypto-Plattformen ausweicht, akzeptiert damit das Fehlen jedes institutionellen Schutzes. Die vermeintliche Freiheit ist eine Risikoverlagerung, kein Gewinn.

Boni, Gratiswetten und Neukundenangebote – was in der Schweiz erlaubt ist

Boni und Gratiswetten gehören in vielen Märkten zum Standardrepertoire der Buchmacher. In der Schweiz ist das anders. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt, dass Gratisspiele oder Gratisguthaben der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen. Die Aufsicht entscheidet fallweise; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Damit ist klar, dass es Bonusangebote gibt – aber in einem engen, von der Aufsicht kontrollierten Rahmen.

Die Swisslos-Angebote sind denn auch zurückhaltender als das, was ausländische Plattformen zeigen. Der Sporttip-Kombiboost etwa erhöht den Nettogewinn von Kombinationswetten: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn – vorausgesetzt, jede einzelne Quote liegt bei mindestens 1.50. Der Boost gilt nur online, für Prematch- und Livewetten sowie Systemwetten, und ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Quotenboosts und Profitboosts funktionieren nach einem ähnlichen Muster: einmal pro Wettende:r nutzbar, limitiert, an konkrete Sportereignisse gebunden. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Die Logik dahinter ist aufschlussreich. Während ausländische Plattformen mit «100 % Bonus bis CHF 500» und «risikofreier Wette» werben, setzt die Schweiz auf kleine, regulierte Anreize. Das schützt nicht nur die Wettenden vor unrealistischen Umsatzvorgaben, sondern auch die beiden Anbieter selbst vor einem Verdrängungswettbewerb, der mit Boni finanziert würde. Die Konsequenz für Wettende: Wer auf eine klassische Neukundenprämie hofft, wird bei Sporttip und Jouez Sport nicht fündig – und sollte das nicht als Mangel verstehen, sondern als Ausdruck eines bewusst anders konstruierten Marktes.

Wer trotzdem auf Bonusangebote aus ist, sollte die Bedingungen lesen, bevor er sie annimmt. Ein Boost ist nur dann ein Vorteil, wenn die ausgelöste Wette auch ohne Boost wertvoll gewesen wäre. Ein 5 %-Boost auf eine Kombiwette, die ohnehin schon mit einer Marge von 6 % belastet ist, bringt real weniger als er verspricht. Die Mathematik bleibt dieselbe, der Werbevorhang ist dünner.

Zahlungen, Auszahlungsdauer und die Pflicht zum namentlichen Konto

Die Zahlungsabwicklung bei Swisslos folgt einem klaren Muster: Einzahlungen laufen über das Swisslos-Spielkonto, das mit einer Online-Zahlungsmethode oder per Einzahlungsschein aufgeladen werden kann. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als direkte Auflademethode an – die Transaktion wird in der PostFinance-App bestätigt.

Für Auszahlungen gilt eine andere Logik. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers lautet. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Diese Struktur hat zwei sichtbare Vorteile: Der Auszahlungsweg ist nachvollziehbar, und die Kosten sind begrenzt. Wer zweimal im Jahr eine Auszahlung auslöst, zahlt nichts. Wer häufiger auszahlt, wird mit 3 % belastet – das ist mehr als bei vielen ausländischen Anbietern, aber immer noch im Bereich dessen, was eine Schweizer Bankgebühr kosten würde.

Zahlungen über PayPal, Klarna, paysafecard oder ähnliche Dienste, die im internationalen Wettmarkt verbreitet sind, sind im lizenzierten Schweizer Markt nicht das Hauptthema. Die Auszahlung muss auf ein namentliches Konto erfolgen, was PayPal zwar technisch nicht ausschliesst, aber die Auswahl an Zahlungsmethoden ist insgesamt enger als im Ausland. Wer auf eine bestimmte Zahlungsmethode angewiesen ist, sollte vor der Registrierung prüfen, ob diese vom Anbieter akzeptiert wird.

Mobile Nutzung, App und die Frage, ob Sporttip unterwegs funktioniert

Beide Schweizer Anbieter bieten ihre Wettangebote sowohl im Browser als auch in einer mobilen Anwendung an. Bei Swisslos heisst die App Swisslos, sie bündelt Lotterien, Sporttip und weitere Produkte unter einer Oberfläche. Wer unterwegs eine Wette platzieren will, kann das ohne Desktop tun.

Funktional stehen in der mobilen Anwendung dieselben Optionen zur Verfügung wie auf der Desktop-Seite: Prematch- und Livewetten, Cash-Out (bei Sporttip nur als vollständiger Cash-Out, nicht als Teilauszahlung), die Verwaltung der selbst gesetzten Limiten und der Zugang zur Spielsperre. Die Bedienung folgt der Logik des Marktes: Eine Wettschein-Logik, Quotenansicht, Auswahl aus vordefinierten Märkten. Wer mit dem Layout vertraut ist, wird keine grösseren Hürden finden.

Der entscheidende Punkt bei mobilen Anwendungen ist die Möglichkeit, die eigenen Limiten direkt anzupassen. Gerade unterwegs, wenn die Zeit knapp ist, sollte das Setzen einer Verlustlimite genauso einfach sein wie das Platzieren einer Wette. Bei Swisslos ist das gewährleistet; wer sein 1-Tages-Limit erreichen will, bekommt das in der App genauso angezeigt wie im Browser.

Für Wettende, die viel unterwegs sind, ist die App also kein Zusatznutzen, sondern die primäre Oberfläche. Wer einmal mit der Bedienung vertraut ist, wird kaum auf den Desktop zurückwechseln.

Livewetten und Cash-Out – was Sporttip bietet und was nicht

Livewetten sind in der Schweiz erlaubt. Die Wetten können vor Spielbeginn und während des Spiels platziert werden, sofern der Anbieter eine entsprechende Bewilligung hat. Bei Sporttip ist das der Fall.

Der Cash-Out ist eine Funktion des Anbieters, nicht des Gesetzes. Sporttip bietet ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständigen Cash-Out. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Einmal ausgeführt, lässt sich der Cash-Out nicht rückgängig machen. Und Swisslos garantiert nicht, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist.

Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche Wettgewinn, wenn man die Wette durchläuft. Das ist die Logik: Der Anbieter kauft die Wette zu einem reduzierten Preis zurück und sichert sich damit eine Marge. Wer seinen Gewinn mitnimmt, bevor das Spiel endet, akzeptiert einen Abschlag. Wer auf den vollen Gewinn wartet, läuft das Risiko, dass sich das Ergebnis noch dreht. Beide Entscheidungen sind rational; welche sinnvoller ist, hängt von der Spielsituation ab.

Bei Livewetten gilt: Die Wette wird unabhängig davon angenommen, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Das ist eine Schutzklausel, die verhindert, dass Wettende auf bereits entschiedene Situationen setzen.

Wer Livestreaming sucht – also die Übertragung des Spiels direkt beim Buchmacher –, wird bei Sporttip nicht fündig. Die Plattform zeigt Quoten, aber keinen Videostream. Das ist kein Mangel, sondern eine bewusste Produktentscheidung.

Wettarten, Quoten und die Marge, die in jeder Quote steckt

Die Frage «Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten?» hat in der Schweiz eine einfache Antwort: Es gibt nur zwei Anbieter, also gibt es auch nur einen Quotenvergleich zwischen ihnen. Wer die Quoten verstehen will, muss verstehen, was eine Quote über die Marge des Marktes aussagt.

Eine Quote ist der Multiplikator, mit dem der Einsatz im Gewinnfall multipliziert wird. Eine Fussballwette mit Quote 2.10 auf einen Heimsieg bedeutet: Wer CHF 10 setzt und richtig liegt, erhält CHF 21 zurück. Die Frage ist, was diese Quote über den Anbieter verrät. Bei einer Zweiwege-Wette (Sieg Heimmannschaft / Sieg Auswärtsmannschaft) mit den Quoten 1.90 und 1.90 berechnet sich die Auszahlungsquote des Marktes als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.5263, also 52.63 %. Die Marge des Anbieters liegt entsprechend bei 100 % − 52.63 % = 47.37 %. Das ist die Spanne, die der Buchmacher im Durchschnitt pro Wette einbehält – sie ist sein Verdienst, unabhängig davon, welche Mannschaft tatsächlich gewinnt.

Eine faire Wette ohne Marge – eine Wette, bei der der Anbieter keinen Vorteil hätte – würde Auszahlungsquoten von 50 %/50 % ergeben, also Quoten von 2.00/2.00. Jede Abweichung davon ist die Marge des Anbieters. Bei einem Markt mit 1.85/1.85 liegt die Marge bereits bei rund 8 %, bei 1.95/1.95 nur noch bei rund 2.5 %. Je näher die Quoten an 2.00/2.00 (oder entsprechend an 3.00/3.00/3.00 bei Dreiwege-Wetten), desto fairer der Markt.

In der Praxis variieren die Margen je nach Sportart, Liga und Markt. Top-Ligen wie die Champions League haben tendenziell niedrigere Margen, weil dort mehr Wettvolumen fliesst und der Anbieter mit einem geringeren prozentualen Vorteil mehr verdient. Randsportarten und exotische Märkte haben höhere Margen, weil das Volumen kleiner ist und der Anbieter mehr prozentual mitnehmen muss, um rentabel zu sein. Wer auf solche Märkte setzt, bezahlt die geringere Auswahl mit einer höheren Marge.

Für Wettende bedeutet das: Quoten sind nicht «gut» oder «schlecht», sondern drücken die Marge aus. Wer Quoten vergleicht, vergleicht Margen. Der Anbieter mit der niedrigsten Marge in einem Markt ist im Durchschnitt der günstigste – aber «im Durchschnitt» ist das entscheidende Wort, denn der konkrete Gewinn oder Verlust einer einzelnen Wette hängt vom Ergebnis ab, nicht von der Quote.

Sportarten und Wettbewerbe – was auf der Gespa-Liste steht und was nicht

Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Die Liste ist die Grundlage dafür, was bei Swisslos und Loterie Romande überhaupt gewettet werden kann – und sie ist abschliessend. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Version 10.09.2026, aktualisiert nach Bedarf.

Was auf der Liste steht, sind klassische Sportarten: Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Basketball, Volleyball, Formel 1, Radsport, Leichtathletik, Schwimmen und eine Reihe weiterer Disziplinen. Auch Wetten auf UFC-Kämpfe und auf grosse internationale Turniere sind möglich. Was nicht auf der Liste steht, ist ebenso aufschlussreich: Es gibt keinen Esports-Bereich. Wetten auf virtuelle Sportereignisse sind nicht etabliert. Ecken- und Kartenmärkte – im internationalen Fussball-Wetten verbreitet – fehlen in der Liste. Frauenwettbewerbe sind nur dann enthalten, wenn sie explizit aufgeführt sind; Qualifikationsrunden nur, wenn sie Gegenstand der Liste sind.

Die Logik dieser Einschränkungen ist aufsichtsrechtlich: Wetten auf Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen. Trainingsläufe, bei denen das Ergebnis nicht eindeutig bestimmbar ist, eignen sich nicht für Wetten. Ecken und Karten sind statistische Ereignisse, deren Auslegung in der Praxis zu Streit führen kann – die Gespa hat sie deshalb nicht zugelassen.

Für Wettende heisst das: Wer auf Esports wetten will, hat im lizenzierten Schweizer Markt keine Möglichkeit. Die einzigen Plattformen, die solche Wetten anbieten, sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – mit allen Konsequenzen, die das mit sich bringt. Wer auf Ecken oder Karten setzen will, muss ebenfalls auf ausländische Plattformen ausweichen oder darauf verzichten.

Neue Wettanbieter in der Schweiz – warum es kaum welche gibt

In einem Markt, der auf zwei Anbieter begrenzt ist, kann es streng genommen keine «neuen Wettanbieter» im Sinne weiterer lizenzierter Marken geben. Was sich ändert, sind die Produkte der beiden bestehenden Anbieter, die Oberfläche der Apps, die Auswahl an Märkten und die Promotions. Aber ein neuer Buchmacher, der in Konkurrenz zu Swisslos und Loterie Romande tritt, ist nicht möglich – solange das BGS die Zahl der Veranstalter auf interkantonaler Ebene begrenzt.

Was sich hingegen regelmässig ändert, ist die Liste der blockierten ausländischen Domains. Die Gespa aktualisiert die Sperrliste fortlaufend; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Neue ausländische Plattformen tauchen auf, werden von der Aufsicht identifiziert und auf die Liste gesetzt. Manchmal verwenden die Anbieter Domain-Hopping, also das Wechseln auf neue Domains, um der Sperre zu entgehen – die Gespa reagiert darauf meist innerhalb von Stunden.

Für Wettende, die auf «neue Wettanbieter 2026» hoffen, ist die ehrliche Antwort: Wenn ein Anbieter neu auftaucht und in der Schweiz verfügbar ist, hat er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine Schweizer Bewilligung. Die Werbung mit «Schweiz 2026» oder «neue Plattform» ist häufig ein Versuch, Spieler:innen anzuziehen, bevor die Gespa die Domain auf die Sperrliste setzt. Wer auf solche Angebote eingeht, sollte sich bewusst sein, dass die Verfügbarkeit temporär sein kann.

Schweizer Wettanbieter im Vergleich

Die folgende Tabelle ordnet die beiden zugelassenen Veranstalter und die im Markt sichtbaren ausländischen Marken nach den Kriterien, die für eine Entscheidung in der Schweiz tatsächlich relevant sind: Bewilligungsstatus, Veranstalter und der zuständige Aufseher. Sie ist keine Empfehlung; sie zeigt, wer hier welche Position einnimmt.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Aufsicht Gespa
AmunRa Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht feststellbar; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HighFlyBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht feststellbar; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rollbit Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht feststellbar; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS)
FortuneJack Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht feststellbar; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS)
DirectionBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht feststellbar; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Playzilla Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht feststellbar; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betovo Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht feststellbar; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht feststellbar; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Was die Tabelle nicht zeigt, ist die Grösse des Spielfelds. Swisslos hat 2025 einen Bruttospielertrag aus Sportwetten von CHF 169 Mio. erzielt – ein Rückgang gegenüber 2024 (CHF 182 Mio.), den Swisslos teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurückführt. Die Loterie Romande bedient mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden ein kleineres, dichteres Gebiet. Beide sind Grossorganisationen, keine Start-ups.

Die zwei Veranstalter im Detail

Swisslos Sporttip – der Anbieter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst 19 Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in diesem Gebiet wohnt, kann sich online registrieren; ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet ist Voraussetzung.

Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS; die Aufsicht führt die Gespa. Die Spielregeln (Version 4.2) regeln alle wesentlichen Aspekte: den Mindesteinsatz von CHF 1, den Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette, die Quotenrundung auf 5 Rappen genau, die Behandlung abgesagter Ereignisse (Rückerstattung bei Einzelwetten, Quote 1.00 bei Kombinationen, falls das Ereignis nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeholt wird), die Verjährung von Gewinnen nach 26 Wochen und die Einsprachefrist von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief bei verweigerter Auszahlung.

Der Cash-Out ist verfügbar, aber nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung. Livewetten sind erlaubt, ebenso Prematch-Wetten. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen behält sich Swisslos dasselbe vor. Die Auszahlung von Gewinnen erfolgt auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers lautet; bei Gewinnen über CHF 1’000 erfolgt die Überweisung innert 3 Arbeitstagen, bei kleineren Gewinnen innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Der Kombiboost und die Quotenboosts sind die regulierten Anreize: 5 % bei vier Voraussagen bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen, jeweils mit Mindestquoten von 1.50 pro Voraussage. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten; 2025 waren das CHF 3’863’790. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen – ohne Lose – wird zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt.

Für Wettende in der Deutschschweiz ist Sporttip die einzige seriöse Option. Wer hier wettet, bekommt ein vollständig reguliertes Angebot mit Aufsicht, Identitätsprüfung, Auszahlungsschutz und einem Zugang zur Spielsperre, die kantonsübergreifend gilt. Wer mehr Auswahl an Sportarten oder Wettarten sucht, muss entweder auf ausländische Plattformen ausweichen – und akzeptiert damit den Verlust des Schutzes – oder mit dem Angebot leben, das die Gespa-Liste hergibt.

Loterie Romande Jouez Sport – der Anbieter für die Westschweiz

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; die Organisation zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wie Swisslos hält sie eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS; die Aufsicht führt die Gespa.

Für Wettende in der Romandie ist Jouez Sport die primäre Anlaufstelle. Die Spielregeln, die Auszahlungsmodalitäten und das Schutzregime folgen den gleichen Grundsätzen wie bei Sporttip, mit kantonalen und organisatorischen Anpassungen. Wer in Genf wohnt und auf eine Fussballwette setzen will, kann dies nur über Jouez Sport tun, sofern die Wette in der Westschweiz platziert wird; ein paralleles Konto bei Sporttip ist nicht möglich, da der Wohnsitz im Vertragsgebiet liegen muss.

Die 24 Zustimmungen der Gespa zu Gratisspielen und Gratisguthaben, die die Loterie Romande 2025 erhalten hat – im Vergleich zu 8 bei Swisslos – deuten auf eine etwas aktivere Promotion-Politik hin, was mit der Konkurrenz durch die Sporttip-Marke im grenznahen Gebiet zusammenhängen mag. Die konkreten Angebote müssen direkt bei der Loterie Romande geprüft werden, da sie nicht im selben Mass öffentlich dokumentiert sind wie die Sporttip-Bedingungen.

Für Wettende, die in der Romandie leben, ist die Situation analog zu jener in der Deutschschweiz: Es gibt einen zugelassenen Anbieter, der das gesamte Spektrum an Bewilligung, Schutz und Auszahlungsregeln abdeckt. Wer auf andere Anbieter ausweicht, verlässt den Schutzrahmen.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die übrigen acht Marken in der Tabelle – AmunRa, HighFlyBet, Rollbit, FortuneJack, DirectionBet, Playzilla, Betovo und Boomerang Bet – haben keine Schweizer Bewilligung. Sie sind in der Tabelle aufgeführt, weil Schweizer Spieler:innen ihnen im Internet begegnen, aber sie nehmen am legalen Markt nicht teil. Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen; einige sind bereits blockiert. Eine ausländische Lizenz – gleich welcher Jurisdiktion – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Das Angebot dieser Plattformen variiert: Krypto-Zahlungen, anonyme Konten, hohe Bonusangebote, ein breites Spektrum an Sportarten und Märkten. Was sie nicht bieten, ist Schweizer Schutz. Es gibt keine Anbindung an das Ausschlussregister, keinen Rekursweg bei Streit, keine Aufsicht durch die Gespa und keine Pflicht zur Auszahlung auf ein namentliches Konto. Wer auf einer solchen Plattform spielt, vertraut der Hausordnung des Anbieters.

Die Gespa warnt explizit vor Domain-Hopping: Blockierte Domains werden durch neue ersetzt, oft innerhalb von Stunden. Eine Plattform, die heute erreichbar ist, kann morgen blockiert sein – und dann ist das eingezahlte Geld unter Umständen schwer zurückzuholen. Wer die Sperrliste ignoriert, weil ein Anbieter gerade erreichbar ist, spielt gegen eine Behörde, die in dieser Frage keine Geduld zeigt.

Was eine Wette im Schnitt kostet – eine Rechnung mit zwei Annahmen

Die Frage, was eine Wette den Spielenden tatsächlich kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten – sie hängt von der Marge des Marktes ab, auf den gesetzt wird. Eine Rechnung mit zwei Annahmen zeigt die Grössenordnung.

Annahme 1: Eine Person wettet in einem Monat insgesamt CHF 1’000. Das ist kein offizielles Schweizer Limit – die Schweiz kennt keine gesetzliche Einzahlungsgrenze; es ist ein illustratives Monatsbudget, wie es eine Gelegenheitswettende:r ansetzen könnte.

Annahme 2: Das Budget wird auf eine Zweiwege-Wette mit Quote 1.90/1.90 verteilt, also einen Markt mit einer Marge von 47.37 % (Auszahlungsquote 52.63 %). Solche Margen sind für einen Buchmacher ungewöhnlich hoch; in der Realität liegen sie bei grossen Märkten eher bei 4–6 %, bei kleineren höher. Die Rechnung dient der Veranschaulichung.

Bei dieser Marge werden von CHF 1’000 Einsatz im statistischen Mittel CHF 473.70 einbehalten – das ist der erwartete Verlust über viele solcher Wetten. Bei einer Marge von 5 % wären es CHF 50, bei 2.5 % wären es CHF 25. Die Marge ist die Grösse, die zwischen einem teuren und einem günstigen Markt unterscheidet.

Das Ergebnis ist kein einzelner Verlust, sondern ein statistischer Mittelwert über viele Wetten. Eine einzelne Wette kann deutlich weniger oder deutlich mehr verlieren. Aber der Erwartungswert – das, was bei einer grossen Zahl gleichartiger Wetten herauskommt – ist durch die Marge gegeben.

Marktmarge (Beispiel) Erwarteter Verlust bei CHF 1’000 Einsatz
2.5 % CHF 25
5 % CHF 50
8 % CHF 80
15 % CHF 150
47.37 % (Quote 1.90/1.90) CHF 473.70

Die Tabelle zeigt: Die Marge ist die einzige Grösse, die die effektiven Kosten einer Wette bestimmt. Wer auf «gute Quoten» achtet, achtet eigentlich auf niedrige Margen. Wer auf eine Wette mit Quote 2.50 statt 1.90 setzt, gewinnt im Erfolgsfall mehr, aber die Marge des Marktes ist eine andere – sie hängt von der Relation der Quoten zueinander ab, nicht von ihrer absoluten Höhe.

Häufig gestellte Fragen

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt?

In der Schweiz sind nur zwei Veranstalter für Sportwetten zugelassen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS); die Aufsicht führt die Gespa. Ausländische Buchmacher, gleich mit welcher Lizenz, haben in der Schweiz keine Gültigkeit. Wer online wetten will, kann dies nur über einen dieser beiden Anbieter tun.

Wie viele Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung gibt es, und für welche Kantone gelten sie?

Es gibt zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, und sie teilen die Schweiz unter sich auf. Swisslos bedient die 19 Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, kann sich nur bei Sporttip registrieren; wer in der Romandie lebt, nur bei Jouez Sport.

Welche Wettanbieter sind seriös, und woran lässt sich eine Schweizer Bewilligung erkennen?

Seriös im Sinne des Schweizer Rechts sind nur Swisslos und Loterie Romande. Eine Schweizer Bewilligung erkennt man an der Erwähnung der Gespa als Aufsichtsbehörde und an der Veranstalterbewilligung nach dem BGS. Beide Anbieter veröffentlichen ihre Spielregeln und Teilnahmebedingungen online; Swisslos trägt die Versionsnummer 4.2. Wer auf einer Plattform landet, die weder Swisslos noch Loterie Romande ist und mit «Schweizer Lizenz» oder «Schweiz legal» wirbt, sollte skeptisch sein – eine solche Lizenz gibt es im Sportwettenbereich nicht.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettanbieter?

Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains, die Schweizer Internetprovider per DNS-Sperre unzugänglich machen. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste; sie wird fortlaufend aktualisiert. Eine ausländische Plattform, die in der Schweiz aktiv wirbt oder ihren Dienst hier anbietet, landet typischerweise auf dieser Liste. Die Sperre ist nicht zwingend endgültig – Anbieter versuchen mit Domain-Hopping, also dem Wechsel auf neue Domains, der Sperre zu entgehen, werden aber meist innerhalb von Stunden erneut blockiert. Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, bewegt sich ausserhalb des Schutzrahmens und riskiert, dass der Zugang plötzlich unterbrochen wird.

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und was sagt eine Quote über die Marge des Anbieters aus?

In der Schweiz gibt es nur zwei Anbieter, also lässt sich die Frage nur zwischen ihnen beantworten. Was eine Quote über die Marge aussagt, gilt aber generell: Eine Quote von 2.00 auf beide Seiten eines Zweiwege-Marktes wäre eine faire Wette ohne Marge; jede Abweichung davon zeigt die Marge des Anbieters. Bei 1.90/1.90 beträgt die Marge rund 47 %, bei 1.95/1.95 nur rund 2.5 %. Wer Quoten vergleicht, vergleicht Margen. Der «beste» Anbieter in einem Markt ist derjenige mit der niedrigsten Marge – wobei niedrig hier im Bereich von 2–6 % liegt, nicht bei 47 %.

Wie werden Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zu einem Freibetrag einkommenssteuerfrei. Der Bundeshöchstbetrag liegt seit 1.1.2026 bei CHF 1’071’000; die kantonalen Freibeträge fallen darunter oder gleich aus. Oberhalb des Freibetrags zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Eine typische Sportwette liegt weit unter dem Freibetrag, sodass keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer anfallen. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber je nach Kanton als Einkommen versteuert – in Thurgau beispielsweise vollständig, unabhängig von der Höhe. Für die konkrete Situation ist die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater die richtige Anlaufstelle.

Erstellt vom Redaktionsteam „Wettappschweiz”.

Gewinne aus Sportwetten steuerfrei in der Schweiz 2026
Gewinne aus Sportwetten steuerfrei in der Schweiz 2026

Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei? Freibetrag, Verrechnungssteuer und ausländische Anbieter im Überblick.