Gewinne aus Sportwetten steuerfrei: Was der Freibetrag in der Schweiz wirklich bringt

Updated Oktober 2026
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Aktualisiert am 20 Oktober 2026 und abgeglichen mit den Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) sowie der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa).

Die Fassade eines Sandsteingebäudes mit hohen Fenstern im weichen Licht des Vormittags, davor ein leerer Platz.
Gewinne aus Grossspielen (zum Beispiel Zahlenlotto und Sportwetten) unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag.

Ein einzelner Gewinn aus einer Sportwette ist in der Schweiz bis zum Steuerfreibetrag von der Einkommenssteuer befreit. Was jenseits dieses Betrags passiert, wer die 35 % Verrechnungssteuer abzieht, und warum ausländische Anbieter in die Rechnung einen Strich durch die Steuerfreiheit machen, ist die eigentliche Frage hinter dem Stichwort «steuerfrei».

Rechtslage und Grundprinzip

Die Rolle der Veranstalterbewilligung

Nur zwei Veranstalterinnen dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die interkantonale Vereinbarung IKV 2020 begrenzt die Zahl der Veranstalter bewusst auf diese beiden, und die Gespa überwacht die Einhaltung der Bewilligungspflicht. Wer bei einem anderen Anbieter wettet, spielt ausserhalb dieses Rahmens, und die steuerliche Behandlung ändert sich.

Ein Sparglas mit Münzen steht auf einer sonnigen Fensterbank in einer Küche.
Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen betrug CHF 1’000’000 (2019 bis 2022), CHF 1’038’300 (2023), CHF 1’056’600 (2024).

Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Ein Anbieter mit maltesischer, deutscher oder curaçaoischer Lizenz hat in der Schweiz keine Gültigkeit. Die Spielerin oder der Spieler macht sich dabei nicht strafbar, kann aber im Streitfall nicht auf den Schweizer Rechtsschutz zählen, und die Gewinne fallen in eine andere Steuerkategorie.

Was unter den Freibetrag fällt und was nicht

Der Freibetrag gilt pro einzelnem Gewinn aus einem Grossspiel. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 ist also nicht vollständig steuerbar, sondern nur der Teil, der den Freibetrag übersteigt. Bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 wären CHF 200’000 steuerpflichtig, bei einem Freibetrag von CHF 1’071’000 wären es CHF 129’000.

Einsätze sind keine Gewinne und damit nicht steuerbar. Der Gesetzgeber erlaubt allerdings, einen Teil der Einsätze vom steuerbaren Gewinn abzuziehen, und zwar bei der direkten Bundessteuer bis zu 5 % des Gewinns, höchstens CHF 5’300 (Steuerperiode 2024), und bei einigen Kantonen wie Thurgau pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000. Mehr dazu im Abschnitt zum Einsatzabzug.

Freibetrag und Verrechnungssteuer

Die Höhe des Steuerfreibetrags

Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen wird jährlich an die Teuerung angepasst. Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt auf Grundlage der Verordnung über die kalte Progression (VKP), ausgehend vom Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode.

Die historische Reihe zeigt, wie der Freibetrag gewachsen ist: CHF 1’000’000 (2019 bis 2022), CHF 1’038’300 (2023), CHF 1’056’600 (2024), CHF 1’070’400 (2025) und CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026. Für die meisten Spielenden ist der Freibetrag kein Hindernis, denn typische Wettgewinne liegen weit darunter.

Die kantonalen Freibeträge weichen davon ab. Die ESTV-Übersicht für die Steuerperiode 2024 nennt Werte zwischen CHF 1’030’000 und CHF 1’056’600, einige Kantone halten den Freibetrag bei CHF 1’000’000. Wer wissen will, welcher Betrag im eigenen Kanton gilt, fragt die kantonale Steuerverwaltung, denn die Differenzen sind nicht nur historisch, sondern politisch gewollt.

Wie die Verrechnungssteuer funktioniert

Liegt ein Gewinn über dem Freibetrag, zieht die Veranstalterin die Verrechnungssteuer direkt an der Auszahlung ab. Swisslos und die Loterie Romande sind verpflichtet, auf den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis auszustellen. Die abgezogene Steuer lässt sich nicht einfach vom steuerbaren Einkommen abziehen, sondern wird zurückgefordert, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird.

Ein einzelner grosser Gewinn wird also zweimal versteuert, einmal direkt an der Quelle und einmal im Rahmen der ordentlichen Einkommenssteuer. Die Verrechnungssteuer ist eine Vorauszahlung, kein definitiver Verlust. Wer den Gewinn nicht deklariert, verschenkt die Rückerstattung.

Die Verrechnungssteuer fällt nur auf den Teil des Gewinns an, der den Freibetrag übersteigt. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig, die Verrechnungssteuer beträgt also CHF 17’500, nicht CHF 367’500.

Gewinne bei ausländischen Anbietern

Warum ausländische Gewinne anders behandelt werden

Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS verrechnungssteuerpflichtig sind. Was wie eine Steuererleichterung klingt, ist in der Praxis das Gegenteil: Die ESTV stellt klar, dass Gewinne aus illegalen oder unbewilligten Spielen ebenfalls der Verrechnungssteuer unterliegen, und die kantonale Steuerpraxis geht noch weiter.

Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, kann den Gewinn also nicht in den Freibetrag retten, selbst wenn der Betrag klein ist.

Die rechtliche Begründung liegt in der Bewilligungspflicht. Nur wer unter das BGS fällt, profitiert von der Freibetragsregel. Wer bewusst oder unwissentlich bei einem unbewilligten Anbieter spielt, spielt ausserhalb des Gesetzes, und die Steuergesetzgebung schliesst diese Lücke, indem sie den Gewinn als ordentliches Einkommen behandelt.

Die Sperrliste und ihre Folgen

Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains ausländischer Anbieter, die in der Schweiz über DNS blockiert werden. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains, darunter bekannte Namen wie bet365, Interwetten und Bet-at-Home. Geblockte Domains tauchen oft unter neuen Adressen wieder auf, das sogenannte Domain-Hopping, und die Gespa reagiert jeweils innert Stunden.

Die Sperrliste ändert nichts an der persönlichen Steuerpflicht. Wer eine ausländische Seite über einen Umweg erreicht und dort spielt, hat gegenüber dem Schweizer Fiskus die gleichen Pflichten wie bei einem direkten Zugriff. Die Sperre schützt vor allem den Zugang, nicht die Besteuerung.

Einsatzabzug und steuerbare Gewinne

Wann Einsätze abgezogen werden dürfen

Bei Grossspielen können Einsätze bis zu 5 % des Gewinns, höchstens aber CHF 5’200 (Steuerperiode 2023) beziehungsweise CHF 5’300 (2024) und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne, bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden (Art. 33 Abs. 4 DBG). Der Einsatzabzug gilt nur, wenn der Gewinn steuerbar ist, also den Freibetrag übersteigt.

Für die Steuerperiode 2025 nennt die Thurgauer Steuerpraxis einen Höchstbetrag von CHF 5’400 bei der direkten Bundessteuer. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gilt im Kanton Thurgau pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten. Die kantonalen Regelungen unterscheiden sich, und die Beträge sind nicht identisch mit den bundesrechtlichen Werten.

Wie viel vom Gewinn übrig bleibt

Der Einsatzabzug reduziert die steuerbare Basis, nicht den Gewinn selbst. Wer einen Gewinn von CHF 1’100’000 erzielt und dafür im selben Wettbewerb CHF 5’000 Einsatz bezahlt hat, kann diesen Einsatz abziehen, sofern der Gewinn den Freibetrag übersteigt. Die Berechnung folgt dem Muster: Gewinn minus Freibetrag minus abzugsfähiger Einsatz ergibt das steuerbare Einkommen aus diesem Wettgeschäft.

Wichtig ist die Reihenfolge: Erst wird der Freibetrag abgezogen, dann der Einsatz, dann wird die Verrechnungssteuer auf den verbleibenden Betrag berechnet. Wer den Freibetrag nicht überschreitet, hat keinen steuerbaren Gewinn und kann auch keinen Einsatz abziehen, der Einsatzabzug ist dann irrelevant.

Spielerschutz und Selbstkontrolle

Limiten, die der Anbieter vorschreibt

Die Spielenden setzen bei Sporttip vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, was den Spielerinnen und Spielern Zeit gibt, eine bewusste Entscheidung zu treffen. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Eine Parkbank unter einer Kastanie im Herbst, auf dem Kiesweg liegen gelbe Blätter.
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags (2025: CHF 3’863’790).

Die Limiten sind Selbstschutz, nicht staatlich verordnete Höchstbeträge. Die Schweiz kennt keinen gesetzlichen Maximalwert für Einsätze; die Veranstalter müssen nach Art. 87 VGS eigene Limitensysteme anbieten, und die Spielerinnen und Spieler entscheiden, wo sie sich selbst begrenzen. Wer seine Limite regelmässig erhöht, sollte sich fragen, ob das eigene Spielverhalten noch im Rahmen liegt.

Spielsperre und Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register schützt über die Grenzen der einzelnen Anbieter hinaus.

Das gesetzliche Minimum für eine Selbstsperre beträgt drei Monate (Art. 84 VGS), und eine spezialisierte Stelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Wer sich sperren lässt, hat keinen Anspruch auf die Auszahlung von Gewinnen, die während der Sperrfrist anfallen würden. Die Sperre ist damit mehr als ein Symbol, sie hat unmittelbare finanzielle Folgen.

Wer spielen darf und wer nicht

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Die Identitätsprüfung ist keine Schikane, sondern Voraussetzung für den Spielerschutz.

Ein hoher Gewinn über dem Freibetrag ändert nichts an den Spielregeln. Wer sich selbst sperren liess, kann sich nicht durch einen Grossgewinn aus der Sperre freikaufen, und wer unter 18 ist, kann sich nicht durch ein Gewinnglück legitimieren. Die Spielregeln gelten unabhängig vom Ergebnis.

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

Die zwei bewilligten Veranstalter

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone, mit Kontaktadresse in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen.

Die beiden Veranstalterinnen teilen die Schweiz unter sich auf. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt, zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport deckt Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ab. Ein Online-Konto bei der einen Veranstalterin öffnet nicht den Zugang zur anderen.

Was die Bewilligung bedeutet

Die Bewilligung umfasst die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51). Die Gespa überwacht die Einhaltung der Auflagen, und die Spielregeln sind in den Teilnahmebedingungen der Anbieter festgehalten. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.

Die Bewilligung bringt Pflichten mit sich, die über die Steuerfrage hinausgehen. Die Reingewinne müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen (Art. 106 Abs. 6 BV), und die Gespa veröffentlicht dazu jährlich einen Bericht. Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. CHF 109 Mio. des Reingewinns stammten aus den Sportwetten, im Vorjahr waren es CHF 122 Mio. Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags, für 2025 entspricht das CHF 3’863’790.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Was die fehlende Bewilligung bedeutet

Acht ausländische Anbieter tauchen regelmässig in der Schweizer Spielerlandschaft auf, ohne eine Schweizer Bewilligung zu besitzen: Sportaza, DirectionBet, Roobet, BC Game, BetFury, Cloudbet, IviBet und Fezbet. Keiner dieser Anbieter verfügt über eine Veranstalterbewilligung oder Spielbewilligung nach BGS, und keine ausländische Lizenz (Curaçao, Malta, Deutschland) hat in der Schweiz Gültigkeit.

Die Spielerinnen und Spieler bei diesen Anbietern spielen ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens. Sie sind nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, haben keine Schweizer Rekursmöglichkeit bei Streitigkeiten, und ihre Gewinne fallen in eine andere Steuerkategorie. Die Gespa kann die Domains dieser Anbieter auf die Sperrliste setzen, was den Zugang über Schweizer Internetanschlüsse blockiert, aber Domain-Hopping macht diese Sperre durchlässig.

Steuerliche Konsequenzen für Spielerinnen und Spieler

Die ESTV stellt klar, dass Gewinne aus Geldspielen, die nicht unter das BGS fallen, nicht der Verrechnungssteuer unterliegen. Das klingt nach einem Vorteil, ist aber keiner: Die kantonale Steuerpraxis, exemplarisch dokumentiert für Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen und Online-Spielbanken als vollumfänglich steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer bei einem ausländischen Anbieter CHF 500 gewinnt, muss diesen Betrag in der Steuererklärung angeben, wer bei einem Schweizer Anbieter CHF 500 gewinnt, nicht.

Die Spielerin kann sich nicht auf den Freibetrag berufen, denn die Freibetragsregel greift nur bei bewilligten Grossspielen. Die ausländische Lizenz, die oft als Qualitätsmerkmal beworben wird, hat in der Schweiz keine rechtliche Wirkung, und der Datenschutz, der Spielerschutz und die Geldwäschereibekämpfung der ausländischen Regulierung sind nicht mit der Schweizer Aufsicht vergleichbar.

Vergleich der Anbieter

Übersicht der Anbieter und ihres Status

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (Grossspiel, BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel); Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (Grossspiel, BGS) Loterie Romande (Lausanne); Aufsicht Gespa
Sportaza Keine Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz
DirectionBet Keine Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz
Roobet Keine Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz
BC Game Keine Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz
BetFury Keine Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz
Cloudbet Keine Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz
IviBet Keine Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz
Fezbet Keine Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz

Was die Tabelle zeigt und was sie nicht zeigt

Die Tabelle trennt die zwei bewilligten Veranstalter von acht Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Sie sagt bewusst nichts über Wettmärkte, Quoten, Bonusbedingungen oder Auszahlungsgeschwindigkeit, denn die Forschungslage zu diesen Punkten ist für die ausländischen Anbieter im Schweizer Kontext dünn. Wer einen Bonus oder ein Quotenversprechen bewertet, prüft die Bedingungen des jeweiligen Anbieters direkt, denn die Schweizer Aufsicht greift hier nicht.

Die Spalte zur Bewilligung fasst die rechtliche Lage in einem Wort zusammen: Wer eine Bewilligung hat, untersteht dem BGS und bietet damit den vollen Schweizer Schutzrahmen, wer keine hat, bietet ihn nicht. Die Frage, ob ein Anbieter «sicher» ist, beantwortet die Tabelle nicht, denn Sicherheit im Sinne der Schweizer Spielgesetzgebung ist an die Bewilligung gekoppelt, und nur die beiden bewilligten Anbieter erfüllen diese Voraussetzung.

Berechnung: Was ein Gewinn unter dem Freibetrag bedeutet

Beispielrechnung für einen typischen Gewinn

Ein Spieler setzt CHF 100 auf eine Wette mit der Quote 2.00, ein häufiger Wert für eine ausgeglichene Begegnung. Im Gewinnfall erhält er CHF 200 zurück, sein Nettogewinn beträgt CHF 100. Dieser Gewinn liegt weit unter dem Freibetrag von CHF 1’071’000 (2026), und es fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.

Die Rechnung ist einfach: Einsatz × Quote = Rückzahlung, Rückzahlung − Einsatz = Nettogewinn. Bei einem Gewinn von CHF 200, der den Freibetrag nicht übersteigt, schuldet der Spieler CHF 0 an Steuern. Der Gewinn gehört ihm vollständig, unabhängig von seiner übrigen Einkommenssituation.

Was passiert, wenn der Freibetrag überschritten wird

Ein Gewinn von CHF 1’100’000 übersteigt den Freibetrag von CHF 1’071’000 um CHF 29’000. Auf diesen Betrag fällt die Verrechnungssteuer von 35 % an, also CHF 10’150. Der Spieler erhält zunächst CHF 1’100’000 minus CHF 10’150 = CHF 1’089’850 ausgezahlt. In der Steuererklärung deklariert er den vollen Gewinn und beantragt die Rückerstattung der Verrechnungssteuer, sofern der Gewinn in der steuerbaren Einkommensberechnung berücksichtigt wird.

Die effektive Steuerlast hängt vom ordentlichen Einkommensteuersatz ab. Bei einem Spitzensteuersatz von rund 11.5 % (direkte Bundessteuer) und einem marginalen Gesamtsteuersatz von etwa 20-25 % auf kantonaler Ebene kann die effektive Belastung tiefer ausfallen als die Verrechnungssteuer, weshalb die Rückerstattung in vielen Fällen nur einen Teil des einbehaltenen Betrags zurückbringt.

Bandbreite statt Einzelfall

Die genaue Steuerlast auf einen Gewinn über dem Freibetrag hängt vom Gesamteinkommen, vom Kanton, von der Veranlagung und von allfälligen Abzügen ab. Die Verrechnungssteuer von 35 % ist die Obergrenze dessen, was direkt an der Quelle abgezogen wird; die effektive Steuer in der Veranlagung fällt in der Regel tiefer aus. Wer einen grossen Gewinn erzielt, sollte die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung beiziehen, denn die Wechselwirkung mit dem übrigen Einkommen lässt sich nicht in einer pauschalen Formel abbilden.

Häufig gestellte Fragen

Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag von der Einkommenssteuer befreit. Der Freibetrag gilt pro einzelnem Gewinn und beträgt bei der direkten Bundessteuer ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000. Darüber fällt die Verrechnungssteuer von 35 % an, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und weshalb unterscheidet er sich je nach Kanton?

Der bundesrechtliche Freibetrag wird jährlich an die Teuerung angepasst und betrug ab 2026 CHF 1’071’000 für die direkte Bundessteuer und die Verrechnungssteuer. Die Kantone setzen eigene Freibeträge fest, die ESTV-Übersicht für 2024 nennt Werte zwischen CHF 1’000’000 und CHF 1’056’600. Die Differenz ergibt sich aus der kantonalen Steuerautonomie.

Was geschieht mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag, und wie funktioniert die Verrechnungssteuer von 35 %?

Die Veranstalterin zieht die Verrechnungssteuer von 35 % direkt an der Auszahlung ab, aber nur auf den Teil des Gewinns, der den Freibetrag übersteigt. Der einbehaltene Betrag wird über die Steuererklärung zurückgefordert, indem der Gewinn deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird. Die Verrechnungssteuer ist eine Vorauszahlung, kein definitiver Verlust.

Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?

Nein, Gewinne aus ausländischen Grossspielen und Online-Spielbanken sind nach der kantonalen Steuerpraxis, exemplarisch dokumentiert für Thurgau, unabhängig vom Betrag vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Die Freibetragsregel gilt nur für bewilligte Schweizer Grossspiele, und ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Gültigkeit.

Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?

Nein, die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Einsätze sind keine steuerbaren Einkünfte, und der Fiskus greift erst beim Gewinn zu, oberhalb des Freibetrags und über die Verrechnungssteuer. Beim Anbieter fällt eine Spielsuchtabgabe von 0.5 % des Bruttospielertrags an, die aber nicht vom Spieler getragen wird.

Kann der Einsatz bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden?

Ja, bei der direkten Bundessteuer können Einsätze bis zu 5 % des Gewinns, höchstens CHF 5’300 (2024) beziehungsweise CHF 5’400 (2025), abgezogen werden, sofern der Gewinn den Freibetrag übersteigt und im selben Wettbewerb erzielt wurde. Die kantonalen Regelungen zum Einsatzabzug variieren, und die genauen Beträge sind bei der kantonalen Steuerverwaltung zu erfragen.

Wann ist ein Sportwetten-Gewinn steuerfrei?

Die Schweiz besteuert Gewinne aus Grossspielen nicht grundsätzlich. Das Geldspielgesetz (BGS) unterscheidet zwischen Grossspielen und Kleinspielen, und die direkte Bundessteuer behandelt die beiden Kategorien unterschiedlich. Sportwetten der beiden bewilligten Veranstalter zählen zu den Grossspielen, deshalb greift die Freibetragsregel und nicht die vollständige Steuerbefreiung.

Wer unter dem Freibetrag bleibt, schuldet auf den Gewinn weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Wer ihn überschreitet, zahlt auf den darüberliegenden Teil die Verrechnungssteuer von 35 %, die später über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die Unterscheidung zwischen «steuerfrei» und «nicht steuerbar» ist dabei mehr als ein Wortspiel: Der Freibetrag gilt pro einzelnem Gewinn, nicht pro Jahr, und die Verrechnungssteuer fällt nur auf den überschiessenden Betrag an.

Geschrieben von der Redaktion „Wettappschweiz”.

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