Datenschutzerklärung – Wettappschweiz
Ein Vergleich von Wett-Apps kommt ohne Kundenkonto und ohne App-Installation aus, und entsprechend wenig Personendaten fallen auf Wettappschweiz an. Die Erklärung beruht auf dem Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) und seiner Verordnung in der seit dem 1. September 2023 geltenden Fassung und erfüllt die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG.
Verantwortliche Stelle
Für die Bearbeitung verantwortlich ist die Betreiberin von Wettappschweiz. Firma, Adresse und E-Mail-Kontakt nennt das Impressum auf wettenmobilch.com; dorthin gehen auch alle Anfragen zum Datenschutz.
Welche Daten anfallen
Jeder Seitenaufruf hinterlässt im Serverprotokoll IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Adresse, Datenmenge, verweisende Seite und Browsertyp. Die Einträge dienen der Sicherheit des Betriebs und der Abwehr von Angriffen und werden nach spätestens 90 Tagen gelöscht oder so gekürzt, dass kein Personenbezug bleibt. Wer eine E-Mail oder ein Formular sendet, übermittelt zusätzlich Namen, Adresse und Nachricht; sie werden nur für die Antwort gebraucht. Ein Kundenkonto, eine Einzahlung oder eine Wette gibt es auf Wettappschweiz nicht, Zahlungs- und Ausweisdaten werden deshalb nicht erhoben.
Bearbeitungsgrundsätze
Die Bearbeitung ist rechtmässig, folgt Treu und Glauben und bleibt verhältnismässig. Zweck und Dauer sind begrenzt: Daten dienen nur dem bei der Beschaffung erkennbaren Zweck und werden nicht länger als nötig aufbewahrt (Art. 6 revDSG). Technische und organisatorische Massnahmen sichern sie angemessen. Profiling und automatisierte Einzelentscheidungen kommen nicht vor.
Cookies und Reichweitenmessung
Weitere Cookies und die Reichweitenmessung werden erst nach der Wahl im Cookie-Banner aktiv. Die Cookie-Richtlinie führt die Einzelheiten aus, und die Wahl lässt sich jederzeit ändern.
Empfänger und Auslandsbezug
Ein Verkauf von Personendaten findet nicht statt. Empfänger sind Auftragsbearbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die vertraglich gebunden sind (Art. 9 revDSG), und Behörden, wenn ein Gesetz es vorschreibt. Ins Ausland werden Daten nur in Staaten mit angemessenem Datenschutz oder unter geeigneten Garantien wie Standarddatenschutzklauseln übermittelt (Art. 16 revDSG).
Rechte der Betroffenen und Aufsicht
Auskunft über die Bearbeitung eigener Daten kann jede Person verlangen (Art. 25 revDSG); sie wird in der Regel kostenlos und innert 30 Tagen erteilt. Dazu kommen die Berichtigung unrichtiger Daten, die Löschung, die Herausgabe oder Übertragung der eigenen Daten (Art. 28 revDSG) und der Widerspruch. Für Personen in der Europäischen Union können ausserdem die Rechte der DSGVO bestehen, sofern sie anwendbar ist. Aufsichtsbehörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern; bei ihm lässt sich Anzeige erstatten, wenn eine Bearbeitung gegen Datenschutzvorschriften verstösst.
Stand: 20 Oktober 2026.
