Impressum – Wettappschweiz

Wettappschweiz beschreibt Wett-Apps und mobile Wettseiten für Leserinnen und Leser in der Schweiz. Das Impressum nennt die Betreiberin und den Rahmen, in dem die Beiträge entstehen.

Betreiberin

Firma, Rechtsform, Sitzadresse und Handelsregisternummer sowie eine E-Mail-Adresse für die direkte Kontaktaufnahme sind unter wettenmobilch.com abrufbar. Rechtsgrundlage ist Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der klare und vollständige Angaben zur Identität und eine Kontaktadresse samt elektronischer Post verlangt.

Was die Website ist und was nicht

Wettappschweiz ist ein redaktionelles Informationsangebot über Sportwetten. Eine App im eigentlichen Sinn gibt es hier nicht: Wetten werden nicht angenommen, Spielerkonten nicht geführt, Geld nicht entgegengenommen, und Verträge zwischen Leserschaft und Wettanbietern kommen über die Website nicht zustande. Prognosen mit Gewinnzusage fehlen.

Rechtsrahmen: Geldspiele in der Schweiz

Das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Online-Sportwetten gelten als Grossspiele und werden von der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern beaufsichtigt. Zwei Veranstalterinnen sind bewilligt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz gilt in der Schweiz nicht; Angebote ohne Schweizer Bewilligung stehen auf der Sperrliste der Gespa und werden per DNS gesperrt (Art. 86 BGS). Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 BGS). Teilnehmen dürfen nur Personen ab 18 Jahren.

Die Beiträge werden sorgfältig recherchiert und regelmässig durchgesehen. Quoten, Wettprogramme und Teilnahmebedingungen ändern sich jedoch laufend, und massgebend sind die aktuellen Angaben der Veranstalterin. Für Entscheidungen auf der Grundlage der Inhalte haftet Wettappschweiz nicht. Verweise auf fremde Websites waren beim Setzen geprüft; für spätere Inhalte ist allein die jeweilige Betreiberin verantwortlich, und rechtswidrige Inhalte, sobald bekannt, führen zur Entfernung des Verweises.

Urheberrecht

Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt Texte, Tabellen und Grafiken dieser Website. Wer mehr übernehmen will, als das gesetzliche Zitatrecht erlaubt, braucht dafür vorab die schriftliche Zustimmung der Redaktion.

Hilfe bei Spielsucht

Mit Sportwetten ist ein Suchtrisiko verbunden. Anzeichen exzessiven Geldspiels bei sich oder Angehörigen lassen sich vertraulich und kostenlos bei den kantonalen Suchtberatungsstellen und den Fachstellen für Spielsucht besprechen. Bei den bewilligten Veranstalterinnen können Limiten gesetzt und eine Spielsperre beantragt werden.

Stand: 20 Oktober 2026.