Beste Buchmacher in der Schweiz 2026: Lizenz, Limits und Wettprogramm im Vergleich
In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Organisatoren anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide stützen sich auf eine eidgenössische Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz und teilen das Verkaufsgebiet nach Sprachregionen auf. Wer hier wettet, ist automatisch bei einem dieser beiden Anbieter – alles andere ist Werbung aus dem Ausland.

Stand: 20 Oktober 2026, geprüft gegen die Gespa-Publikationen und die Spielregeln der beiden Veranstalter.
Inhaltsverzeichnis
- Spielerschutz vor der ersten Wette: was jedes bewilligte Angebot verlangt
- Boni und Gratiswetten: warum das bewilligte Angebot hier schmal ausfällt
- Ein- und Auszahlungen: nur auf das eigene Konto, ohne Anonymität
- Prognosen, Form und Value: warum kein Tipp sicher ist
- Wettmärkte und Quoten: wie die Marge in jede Zahl eingerechnet ist
- Sportarten und Wettprogramm: was die Gespa-Liste erlaubt
- Neue Buchmacher: warum ein junges Angebot nicht automatisch besser ist
- Wie ein Buchmacher arbeitet: Quoten setzen, Marge einrechnen, Gewinne auszahlen
- Rangliste: bewilligte Organisatoren und ausländische Marken im Vergleich
- Überblick: was die Schweizer Buchmacher-Landschaft 2026 ausmacht
- Rechtliche Lage: was bewilligt ist und was nicht
- Häufige Fragen zu Buchmachern in der Schweiz
Spielerschutz vor der ersten Wette: was jedes bewilligte Angebot verlangt
Eine Wette bei Sporttip oder Jouez Sport beginnt nicht mit dem Tippen, sondern mit Limiten. Vor der ersten Teilnahme setzen Spielende eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Bei Swisslos gilt eine Oberlimite von CHF 9’999, für unter 21-Jährige liegt sie bei CHF 1’000. Wer die Limite senkt, sieht die Änderung sofort; wer sie erhöht, muss 72 Stunden warten. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite, die jeweils für 30 Tage gilt. Die beiden Organisatoren setzen die Schwellen, nicht der Bund.

Dazu kommt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer dort eingetragen ist, kann weder Sporttip noch Jouez Sport nutzen.
Eine dritte Sperre gilt von Gesetzes wegen: Wer minderjährig ist, hat von der Registrierung an keinen Zugang, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Online-Registrierung verlangt bei Swisslos mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird über ein hochgeladenes Ausweisdokument geprüft, das gegen Adressdatenbanken abgeglichen wird.
Was hier nicht stattfindet: Es gibt in der Schweiz keinen festen gesetzlichen Einzahlungs-Cap. Die Gespa-Testkäufe 2025 haben an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft – der Schutz an Verkaufsstellen ist also nicht so dicht, wie der Online-Standard vermuten lässt.
Boni und Gratiswetten: warum das bewilligte Angebot hier schmal ausfällt
Boni und Gratiswetten sind in der Schweiz an die Bewilligung der Gespa gebunden. Für Gratisspiele und Gratisspielguthaben braucht es deren vorgängige Zustimmung; 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Grössenordnung, in der das bewilligte Angebot überhaupt Aktionen anbieten kann. Wer aus dem Ausland grosse Bonus-Pakete kennt, sucht sie hier vergebens.

Was es bei Sporttip gibt, sind drei eng umrissene Mechanismen:
- Der Kombiboost gilt nur online, vor dem Spiel, live und bei Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquoten von je 1.50 und stockt den Nettogewinn: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
- Quotenboosts gelten online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen ausgewiesenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung begrenzt, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
- Cash-Out selbst ist keine Promotion, sondern eine Funktion: Sie lässt sich bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live nutzen, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der ausgezahlte Betrag liegt unter dem möglichen vollen Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten.
Bei der Loterie Romande sind die Aktionsmechanismen ähnlich eng. Beide Organisatoren veröffentlichen die genauen Bedingungen in den Spielregeln; Aktionen wechseln kurzfristig und sind jeweils mit Einsatz- und Gewinnlimiten versehen. Wer auf eine klassische «100 %-Erstbonus»-Struktur wartet, wartet auf etwas, das in dieser Form nicht bewilligt wird.
Was die Werbung selbst angeht: Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und mit Busse bis CHF 500’000 sanktioniert (Art. 131 BGS). Auf der Seite der zugelassenen Anbieter darf Werbung weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Eine Zeit-Werbungssperre gibt es im Gesetz nicht. Vergessen werden sollte nicht: ein Bonus ersetzt nicht die Limite – wer mehr setzt, als die eigene Verlustlimite erlaubt, kann den Bonus nicht aktivieren.
Ein- und Auszahlungen: nur auf das eigene Konto, ohne Anonymität
In der Schweiz fliesst Geld auf das Spielkonto und zurück nur auf ein Bank- oder Postkonto, das auf den eigenen Namen lautet. Das schreibt Art. 50 Abs. 2 VGS vor. Was bei ausländischen Anbietern als anonyme Krypto-Auszahlung läuft, ist im bewilligten Markt nicht möglich. Auch Kreditierung an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS ausgeschlossen.
Bei Swisslos lässt sich das Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben die Grenze von CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für die Aufladung des Swisslos-Spielkontos wird PostFinance Pay angeboten, die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Für Auszahlungen gilt: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Das unterscheidet das bewilligte Angebot strukturell von ausländischen Marken: Es gibt im Schweizer Recht keine Sperre durch Banken oder Kartenorganisationen gegen Zahlungen an nicht bewilligte Buchmacher. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung einzahlt, tut das auf eigene Initiative; gesperrt wird nur der Domain-Zugriff, nicht der Geldweg.
Prognosen, Form und Value: warum kein Tipp sicher ist
Ein Tipp ist eine Annahme über das Ergebnis eines Sportereignisses. Er lässt sich aus drei Quellen zusammensetzen: der aktuellen Form der Mannschaft oder des Athleten, der Statistik ähnlicher Begegnungen und der Quote, die der Buchmacher anbietet. Eine Value-Wette liegt vor, wenn die eigene Wahrscheinlichkeitsschätzung die implizite Wahrscheinlichkeit der Quote übersteigt – also wenn ein Ereignis nach eigener Lesart wahrscheinlicher eintritt, als der Buchmacher es bepreist. Das ist keine Mechanik, die man aus einer Quote herauslesen kann; sie setzt voraus, dass man die Quote selbst richtig liest.
Die Quote eines Marktes ist um die Marge des Buchmachers bereinigt. Eine Quote von 2.10 auf einen Ausgang liest sich als «ich bekomme für jeden Franken Einsatz 2.10 Franken zurück», aber in dieser Quote steckt der Anteil, den der Veranstalter von jedem Franken einbehält. Eine Value-Wette setzt voraus, dass die eigene Wahrscheinlichkeit für diesen Ausgang die Marge übersteigt. Wer das nicht schätzen kann, erkennt auch keine Value.
Drei Punkte, die jede Prognose relativieren:
- Buchmacher quotieren nicht das wahre Ergebnis, sondern ein Gleichgewicht aus echten Wahrscheinlichkeiten und Kundeneinsätzen. Die Quote bewegt sich mit dem Geld, nicht nur mit dem Spiel.
- Live-Quoten reagieren auf den Spielstand, aber Live-Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs gesetzt werden, zählen bei Sporttip mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit 1.00 werten.
- Wettereignisse, die voneinander abhängig sind – etwa Ergebnis und Torezahl desselben Spiels –, werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Eine irrtümlich angenommene Kombination ohne diese Funktion kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Die ehrliche Formulierung: Wetten sind kein Einkommen. Auch eine Value-Wette gewinnt nicht sicher; sie gewinnt nur dann öfter, als die Quote es impliziert, wenn die eigene Schätzung tatsächlich besser ist als die des Marktes. Wer denkt, ein Tipp sei sicher, hat schon verloren.
Wettmärkte und Quoten: wie die Marge in jede Zahl eingerechnet ist
Eine Quote bei einem Buchmacher ist keine Wahrscheinlichkeit, sondern eine bezahlte Wahrscheinlichkeit mit eingebautem Abschlag. Eine faire Quote von 2.00 entspricht 50 % Eintrittswahrscheinlichkeit. Liegt der Markt auf beiden Seiten eines Zweiwege-Marktes bei 1.90, so ergibt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0’526, was rund 52.6 % entspricht; die Marge des Buchmachers liegt dann bei etwa 47.4 % – bei diesem Beispiel gerechnet auf einen angenommenen Markt zu den genannten Quoten. Mit anderen Worten: Von jedem Franken, der auf diesen Markt gesetzt wird, fliessen etwa 47.4 Rappen an den Veranstalter, der Rest zurück an die Wettenden. Das ist die eine Hälfte der Seite.
Die andere Hälfte: Die Marge schwankt von Markt zu Markt. Der klassische Dreiweg-Tipp im Fussball (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) trägt bei den meisten Anbietern eine höhere Marge als asiatische Handicaps oder Torwetten, weil mehr Ausgänge kombiniert werden müssen. Eine einzelne Quote zu vergleichen, ohne den Markt zu nennen, vergleicht Äpfel mit Birnen. Das gilt auch für Live-Quoten: Sie tragen eine zusätzliche Marge, weil der Veranstalter das Risiko trägt, falsch zu liegen, wenn der Spielstand kippt.
Beispielrechnung für die Form dieser Rechnung: Bei einem Zweiwege-Markt mit Quoten 1.90/1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von etwa 52.6 %, was einer Marge von rund 47.4 % entspricht. Bei einem engeren Markt mit 1.80/1.80 sinkt die Auszahlungsquote auf etwa 55.6 %, die Marge steigt – die höhere Quote auf beiden Seiten kostet den Veranstalter mehr und wird über die Marge hereinfinanziert. Bei einem breiteren Markt mit 2.10/2.10 steigt die Auszahlungsquote auf etwa 47.6 %, die Marge sinkt auf etwa 52.4 % zugunsten der Wettenden. Die Bandbreite liegt je nach Markttyp zwischen 40 % und 60 %, bei asiatischen Handicaps und gut vorbereiteten Märkten auch darunter.
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag einer Wette aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei Wetten, die einander abhängig sind, kommt nur die Bet-Builder-Funktion als Kombination in Frage; eine angenommene Kombination ohne diese Funktion kann für ungültig erklärt werden.
Was die reguläre Spielzeit angeht: Bei Sporttip umfasst sie die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit – beim Fussball 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Sportarten und Wettprogramm: was die Gespa-Liste erlaubt
Die Liste der Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die bei Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport angeboten werden dürfen, ist nicht offen. Sie ist die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung vom 10.09.2026), gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden.
Was das in der Praxis heisst:
- Erlaubt sind Wetten auf Sportereignisse – nicht auf Wetter, Politik oder TV-Shows.
- Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Rangwetten sind nur dann erlaubt, wenn sie in der Liste stehen. Rangwetten zählen nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind keine zulässigen Wettereignisse.
- Eckball- oder Kartenmärkte sind in der Liste nicht enthalten; eine Esports-Sektion fehlt. Wer auf Eckbälle oder auf League of Legends wetten will, sucht beides im bewilligten Markt vergebens.
- Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Im Wettprogramm stehen Fussball, Eishockey und Handball im Vordergrund, dazu Radsport, Tennis, Skisport und weitere Disziplinen je nach Saison. Welche konkreten Ligen und Turniere im Programm sind, wechselt mit dem Gespa-Listenstand und wird von den Veranstaltern jeweils tagesaktuell veröffentlicht. Für die nächste Europameisterschaft und die nächste Weltmeisterschaft gilt: Die grossen Turniere sind in der Regel zugänglich, die Qualifikationsspiele nur, wenn sie in der Liste stehen.
Wer einen Vergleich mit ausländischen Buchmachern zieht, sieht dort breitere Wettprogramme – mit Esports, mit exotischen Märkten, oft mit höheren Limits und mehr Wettarten pro Spiel. Im Gegenzug fehlt dort die Schweizer Bewilligung und damit der Schutz, den die Gespa-Liste strukturell vorsieht.
Neue Buchmacher: warum ein junges Angebot nicht automatisch besser ist
Im bewilligten Schweizer Markt gibt es keine «neuen Buchmacher» im klassischen Sinn. Die Liste der zugelassenen Anbieter ist mit Swisslos und Loterie Romande vollständig. Was unter dem Stichwort «neue Buchmacher» läuft, sind ausländische Marken, die mit Werbung in den Schweizer Markt drücken.
Woran sich diese Angebote erkennen lassen:
- Lizenz: Angeblich aus Curaçao, Malta oder einer anderen Jurisdiction – keine dieser Lizenzen hat in der Schweiz Geltung (Art. 4 BGS).
- Zahlungswege: Kryptowährungen, E-Wallets ohne Schweizer Anschluss, Kreditkarten – alles ausserhalb des Art. 50 Abs. 2 VGS, der eine Auszahlung auf das eigene Schweizer Bank- oder Postkonto verlangt.
- Boni: Hohe «Willkommenspakete», «100 % Ersteinzahlung», «Gratiswetten ohne Einzahlung» – was im bewilligten Markt an die Bewilligung der Gespa gebunden ist und in dieser Form nicht bewilligt wird.
- Verfügbarkeit: Domains auf der Gespa-Sperrliste, oft mit kurzfristigem Wechsel der Domain, weil die Schweizer Telekomanbieter den Zugang via DNS sperren (Art. 86-93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 rund 671 Domains gesperrt). Die Gespa nennt in diesem Mechanismus Interwetten, Bet-at-home und bet365 als Beispiele.
Jung ist nicht gleich besser. Ein neuer Anbieter trägt kein Sicherheitsnetz aus Veranstalterbewilligung, Spielregeln und Spielsperrregister. Wer dort spielt, setzt Geld auf eine Plattform, die im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg hat. Die Spielregeln dieser Anbieter gelten, nicht die Schweizer Regeln.
Wie ein Buchmacher arbeitet: Quoten setzen, Marge einrechnen, Gewinne auszahlen
Ein Buchmacher ist ein Geschäft, das Wetten gegen eine Quote annimmt. Die Quote ist der Preis, den der Buchmacher für ein bestimmtes Ergebnis zahlt. Eine Quote von 2.50 auf einen Ausgang heisst: Setzt jemand einen Franken und der Ausgang trifft ein, zahlt der Buchmacher 2.50 Franken zurück, davon 1.50 Franken Reingewinn.
Damit das Geschäft funktioniert, muss in jeder Quote ein Abschlag stecken. Das ist die Marge. Sie wird auf jeden Ausgang eines Marktes aufgeschlagen, so dass die Summe der impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge grösser als 100 % ist. Auszahlungsquote und Marge ergeben zusammen 100 %. Was als «faire» Quote dargestellt wird, ist in der Praxis eine bezahlte Quote. Bei einer Quote von 2.00 steckt eine implizite Wahrscheinlichkeit von 50 %, die Marge liegt je nach Marktaufbau zwischen 40 % und 60 %.
Ein Beispiel aus dem bewilligten Markt: Bei Sporttip wird eine Einzelwette mit Einsatz mal Quote abgerechnet. Eine Wette von CHF 10 auf eine Quote von 2.50 zahlt CHF 25 zurück, davon CHF 15 Reingewinn. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote; eine Wette von CHF 5 auf zwei Auswahlen zu 2.10 und 1.80 hat die Gesamtquote 3.78 und zahlt bei einem Einsatz von CHF 5 rund CHF 18.90 zurück, davon CHF 13.90 Reingewinn. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer auf eine Wette setzt, die später abgesagt wird, bekommt also entweder den Einsatz zurück oder einen Teil der Kombination verfällt – je nach Wettenstruktur.
Rangliste: bewilligte Organisatoren und ausländische Marken im Vergleich
Die folgende Übersicht zeigt die zwei bewilligten Organisatoren sowie eine Auswahl ausländischer Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Tabelle sortiert nach Bewilligungsstatus; die Spalten beschreiben die bewilligungsrechtliche Einordnung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51; Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51; Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| MrXbet | keine Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Betclic | keine Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| N1 Bet | keine Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
Swisslos Sporttip
Swisslos ist einer der zwei bewilligten Organisatoren für Sportwetten in der Schweiz. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Sportwetten-Produkt läuft unter dem Namen Sporttip und wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer in der Romandie wohnt, kann hier kein Online-Konto eröffnen.
Das Wettprogramm ist breit, aber durch die Gespa-Liste begrenzt: keine Esports-Sektion, keine Eckball- oder Kartenmärkte, keine Wetten auf Wetter oder Politik. Live-Wetten sind zugelassen, Wetten, die nach dem Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Cash-Out ist nur als vollständiges Cash-Out verfügbar, ohne Teilauszahlung, und Swisslos muss es nicht für jeden Markt anbieten. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette.
Wer hier spielt, bekommt Schweizer Rechtsschutz und die volle Gespa-Aufsicht. Wer Cash-Out nutzen will, bekommt einen tieferen Betrag als den möglichen vollen Wettgewinn. Wer Live-Wetten mit Reaktion auf den Spielstand sucht, muss damit rechnen, dass Swisslos bei spielentscheidenden Situationen auf Quote 1.00 zurückfällt.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande ist der zweite bewilligte Organisator. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann hier kein Online-Konto eröffnen.
Das Produkt funktioniert nach demselben regulatorischen Rahmen wie Sporttip, mit eigenen Verkaufsstellen und einem eigenen Verkaufsgebiet. Die Liste der bewilligten Wettbewerbe ist die gleiche Gespa-Liste; was bei Swisslos nicht angeboten wird, fehlt auch hier. Aktionsmechanismen gibt es in einem engeren Rahmen als bei ausländischen Anbietern – die Bewilligungspraxis der Gespa für Gratisspiele und Gratisspielguthaben ist 2025 mit 24 Bewilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos dokumentiert.
Wer in der Romandie wohnt, hat hier den einzigen bewilligten Zugang zu Sportwetten. Wer ein Konto bei Swisslos eröffnen will, kann das mit Wohnsitz in der Westschweiz nicht tun – die Vertragsgebiete schliessen sich gegenseitig aus.
Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden Marken sind in der Schweiz ohne Bewilligung. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen in der Werbung begegnen; jede dieser Marken trägt in der Schweiz keine Veranstalter- oder Spielbewilligung und damit keinen Schweizer Rechtsschutz.
MrXbet
MrXbet wirbt mit einem breiten Wettprogramm und Krypto-Zahlungen. In der Schweiz gilt: keine Bewilligung, kein Schweizer Spielsperrregister-Anschluss, keine Schweizer Aufsicht. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen und via DNS gesperrt werden. Wer dort einzahlt, tut das ausserhalb des Schweizer Rechtsraums.
22Bet
22Bet ist eine ausländische Marke mit grosser Werbepräsenz und einem ausgewiesen breiten Wettprogramm inklusive Esports und exotischer Märkte. Ohne Schweizer Bewilligung hat die Marke in der Schweiz keine Geltung; Auszahlungen laufen nicht zwingend auf ein Schweizer Konto auf den eigenen Namen, und im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rechtsweg.
Betclic
Betclic ist in mehreren europäischen Märkten aktiv, in der Schweiz jedoch ohne Bewilligung. Die Marke trägt ein breites Programm, aber keine Schweizer Aufsicht, kein Spielsperrregister und keine Schweizer Auszahlungsgarantie. Wer hier spielt, verlässt sich auf die Spielregeln eines ausländischen Anbieters.
20Bet
20Bet wirbt mit Bonusstrukturen, die im Schweizer Markt so nicht bewilligt würden. Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Spielsperrregister-Anschluss und ohne Schweizer Aufsicht. Die Spielregeln der Marke gelten, nicht die Schweizer Spielregeln.
Boomerang Bet
Boomerang Bet gehört in die gleiche Kategorie: ausländische Marke mit Bonus- und Wettprogramm, ohne Schweizer Bewilligung, ohne Spielsperrregister. Domain-Sperrung via Gespa-Sperrliste ist möglich.
1xBet
1xBet ist ein bekannter ausländischer Anbieter mit einem sehr breiten Wettprogramm. In der Schweiz ohne Bewilligung, ohne Spielsperrregister, ohne Schweizer Aufsicht. Wer dort spielt, ist auf die Spielregeln des Anbieters angewiesen.
Donbet
Donbet ist eine weitere ausländische Marke im Werbeumfeld. Keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Spielsperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Eine Auszahlung auf das eigene Schweizer Bank- oder Postkonto ist nach Art. 50 Abs. 2 VGS nicht garantiert.
N1 Bet
N1 Bet wirbt mit Krypto-Zahlungen und Bonusstrukturen. In der Schweiz ohne Bewilligung. Kein Anschluss an das Spielsperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Wer hier spielt, hat keinen Schweizer Rechtsweg bei Streit.
Überblick: was die Schweizer Buchmacher-Landschaft 2026 ausmacht
Die Schweizer Sportwetten-Landschaft 2026 ist eine geschlossene Veranstaltung: zwei Organisatoren, je ein Produkt, ein gemeinsamer regulatorischer Rahmen und eine Bewilligungspraxis, die alles andere aus dem Markt ausschliesst. Swisslos und Loterie Romande teilen die Schweiz nach Sprachgebieten auf und haben zusammen einen vollständigen Bewilligungsstatus.
Der bewilligte Markt bringt drei strukturelle Eigenschaften mit:
- Die Spielregeln sind in den Spielregeln der Veranstalter niedergeschrieben und werden von der Gespa kontrolliert. Was die Gespa-Liste der Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten nicht enthält, darf nicht angeboten werden. Das schliesst Esports, Eckball- und Kartenmärkte, Wetten auf Wetter und Politik aus.
- Der Spielerschutz ist in den Spielregeln verankert: Verlustlimiten vor der ersten Wette, Spielsperre für 1 bis 180 Tage, schweizweites Register mit Anschluss an Casinos, kein Zugang für Minderjährige.
- Die Zahlungswege sind beschränkt: Einzahlung auf das eigene Wallet, Auszahlung auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, keine Krypto-Auszahlung im bewilligten Markt.
Aktionen sind in einem engen Rahmen möglich. 2025 hat die Gespa 24 Bewilligungen für Gratisspiele an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Mechaniken, die es bei Sporttip gibt – Kombiboost, Quotenboost, Profitboost – sind in Einsatz und Gewinn limitiert. Cash-Out ist als vollständiges Cash-Out verfügbar, aber nicht garantiert und unter dem vollen Wettgewinn.
Der Reingewinn von Swisslos für 2025 betrug CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz (für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe); aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Das ist die andere Seite der Marge: Was die Wettenden nicht ausgeschüttet bekommen, fliesst in die kantonalen Fonds und die Sportförderung.
Wer das bewilligte Angebot mit ausländischen Marken vergleicht, vergleicht zwei unterschiedliche Geschäftsmodelle. Die ausländischen Marken bieten breitere Wettprogramme, höhere Limits, andere Bonusstrukturen und schnellere Auszahlungswege. Im Gegenzug fehlt die Schweizer Aufsicht, der Spielsperrregister-Anschluss und der Schweizer Rechtsweg. Die Gespa-Sperrliste mit den Domains, die via DNS gesperrt werden, ist ein Mechanismus, der auf der Zugangsseite arbeitet – nicht auf der Zahlungsseite. Banken und Kartenorganisationen sperren Zahlungen an nicht bewilligte Buchmacher nicht.
Rechtliche Lage: was bewilligt ist und was nicht
Die Rechtsgrundlage für Sportwetten in der Schweiz ist das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS, SR 935.51), in Kraft seit 1. Januar 2019. Sportwetten sind darin als Grossspiel eingeordnet (Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021) beaufsichtigt. Die ESBK beaufsichtigt nur Casinos.
Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Organisatoren von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt. Was die Gespa veröffentlicht, ist die Sperrliste der Domains, die für Schweizer Telekomanbieter gesperrt werden.
Voraussetzungen für ein Online-Konto: Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS), und in der Praxis im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters, volljährig (mindestens 18 Jahre), kein Eintrag im Spielsperrregister, eine Person ein Konto. Die Identität wird verifiziert.
Werbung unterliegt Art. 74 BGS: Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten und mit Busse bis CHF 500’000 sanktioniert (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Bewilligung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS).
Ausländische Anbieter: Eine ausländische Lizenz – gleich aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar – bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Die spielende Person wird nicht bestraft; Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, und es gibt weder Spielsperre noch faire-spiel-Kontrolle durch die Gespa.
Steuerlich sind Gewinne aus bewilligten Grossspielen einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; darüber wird die Verrechnungssteuer von 35 % durch den Veranstalter abgezogen und kann über die Steuererklärung zurückgefordert werden. Bundes-Schwelle seit 1.1.2026: CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle unterscheidet sich; zu schreiben ist «je nach Kanton». Eine typische Wettperson gewinnt deutlich darunter – keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Häufige Fragen zu Buchmachern in der Schweiz
Was ist ein Buchmacher, und wie verdient er an jeder Wette?
Ein Buchmacher ist ein Geschäft, das Wetten gegen eine Quote annimmt. In jeder Quote ist ein Abschlag eingerechnet – die Marge. Sie wird auf jeden Ausgang eines Marktes aufgeschlagen, so dass die Summe der impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge grösser als 100 % ist. Auszahlungsquote und Marge ergeben zusammen 100 %. Auf einem Markt zu den Quoten 1.90/1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 52.6 % und die Marge bei etwa 47.4 %; bei 1.80/1.80 sind es rund 55.6 % und 44.4 %; bei 2.10/2.10 rund 47.6 % und 52.4 % – die Marge schwankt je nach Markttyp.
Wer sind die Buchmacher, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten anbieten. Beide verfügen über eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa beaufsichtigt. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone.
Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip und bei Jouez Sport?
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Für Jouez Sport gelten eigene, in den Spielregeln festgehaltene Limiten.
Was bedeutet es, wenn ein Buchmacher keine Schweizer Bewilligung hat, und was steht auf der Sperrliste?
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, hat keinen Anschluss an das Schweizer Spielsperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste von Domains, die Schweizer Telekomanbieter via DNS blockieren; Ende 2025 umfasste die Liste rund 671 Domains. Im Streitfall mit dem Anbieter bleibt nur der ausländische Rechtsweg.
Machen sich Spielende bei einem Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung strafbar, und wie werden Gewinne besteuert?
Spielende machen sich nicht strafbar; strafbar macht sich der Anbieter, der ohne Schweizer Bewilligung organisiert. Einsätze und Gewinne können aber im Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum bundesrechtlichen Steuerfreibetrag (seit 1.1.2026: CHF 1’071’000; kantonal je nach Kanton unterschiedlich). Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, kantonale Praxisregeln unterscheiden sich – im Thurgau werden sie als steuerbares Einkommen behandelt.
Welche Rolle spielen Verlustlimiten und die Spielsperre bei den bewilligten Buchmachern?
Bei Swisslos und Loterie Romande setzen Spielende eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Wette. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die Spielsperre: produktbezogen 1 bis 180 Tage selbst gesetzt, ohne vorzeitige Aufhebung; eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Erstellt vom Redaktionsteam „Wettappschweiz”.
