Zehn Euro einzahlen beim Sportwetten – die Schweiz hat ihre eigenen Wege
20 Oktober 2026 · geprüft gegen die Bewilligungslage bei Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport sowie gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und die Aufsicht durch die Gespa.

Wer nach «zehn Euro Einzahlung Sportwetten» sucht, landet bei Buchmachern, die ihre Konten in Euro führen und einen Mindestbetrag von zehn Euro anbieten. In der Schweiz sieht das anders aus. Hier gibt es nur zwei Organisatoren mit Bewilligung, beide rechnen in Franken, beide haben ihre eigene Mindestgrenze, und der Euro spielt offiziell keine Rolle. Wer trotzdem mit Euro einzahlt, hat keinen Schweizer Anbieter vor sich – und damit weder Schweizer Bewilligung noch Schweizer Schutz.
Inhaltsverzeichnis
- Grundlagen: was zehn Euro auf einem Schweizer Wettkonto ausmacht
- Rechtslage in der Schweiz: zwei Organisatoren, kein anderer Weg
- Spielerschutz: was eine kleine Einzahlung nicht aufhebt
- Boni und Freiwetten: warum die Schweiz einen anderen Weg geht
- Zahlungsabwicklung: der Weg vom Franken ins Wallet und zurück
- Einsatz, Quote, Gewinn: wie die Zahlen zusammenhängen
- Steuern: was die Schweiz vom Gewinn lässt
- Wer hier arbeitet: die Anbieter im Überblick
- Anbieter im Detail
- Häufige Fragen
Grundlagen: was zehn Euro auf einem Schweizer Wettkonto ausmacht
Der Betrag sagt mehr über den Anbieter als über den Wettschein
Zehn Euro ist eine kleine Zahl. Welche Bedeutung sie bekommt, hängt davon ab, wo das Konto läuft. Bei einem euro-basierten Anbieter ist zehn Euro die Untergrenze, die überhaupt eine erste Wette erlaubt. Bei einem Franken-Konto ist die Währung das Eigene: gefragt wird nach dem Gegenwert in CHF, nach der Zahlungsart, die diesen Gegenwert akzeptiert, und nach der Stelle, an der der Anbieter eine Schweizer Bewilligung hat – oder eben keine.

Wer mit zehn Euro einsteigen will, sollte zuerst diese drei Fragen beantworten: Läuft das Konto in CHF oder in Euro? Steht hinter dem Anbieter eine Schweizer Bewilligung oder eine ausländische Lizenz, die hier nichts gilt? Wird der Gewinn auf das eigene Schweizer Bank- oder Postkonto ausgezahlt, oder auf eine andere Verbindung? Aus diesen drei Punkten ergibt sich alles andere – von der Währung über die Auszahlungsfrist bis zum Steuersatz.
Warum Franken die Masse sind
Die Schweiz hat mit dem Geldspielgesetz (BGS) zwei Organisatoren für Sportwetten bestimmt: Swisslos für die Deutschschweiz, Ticino und Liechtenstein, Loterie Romande für die Westschweiz. Beide führen ihre Konten in CHF, beide halten sich an den Franken als gesetzliche Währung des Landes. Eine Einzahlung «in Euro» gibt es bei beiden nicht – wer aus einer fremden Währung kommt, zahlt den Gegenwert in Franken, den die Hausbank oder das Zahlungsmittel zum Tageskurs umrechnet.
Für die meisten Schweizer Spielenden ist das die ganze Erklärung. Sie laden ihr Wallet in CHF, setzen ihre Wette in CHF und sehen den Gewinn in CHF. Der Euro-Blick in der Suche kommt aus einem anderen Markt – einem mit anderen Mindestbeträgen, anderen Werbeversprechen und einer anderen Aufsicht. In der Schweiz schlägt er nicht durch.
Wo die zehn Euro trotzdem auftauchen
Wer im Westschweizer Netz der Loterie Romande unterwegs ist, stösst auf kleine Beträge, die dem «zehn-Euro»-Muster nahekommen. Die Loterie Romande verkauft Prepaid-Tickets «Pre-pay loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen auf einmal dem Wallet gutgeschrieben werden. Der kleinste aufgelistete Betrag liegt also bei zwanzig Franken, darunter geht es offiziell nicht. Swisslos nennt seinerseits einen Mindestbetrag von CHF 20 pro Aufladung über Online-Zahlung oder Einzahlungsschein. Beide Schwellen liegen über zehn Euro, gemessen am Tageskurs ist der Abstand kleiner, der Mechanismus aber ein anderer: nicht «ab zehn Euro», sondern «ab zwanzig Franken».
Rechtslage in der Schweiz: zwei Organisatoren, kein anderer Weg
Die Bewilligung steht nicht auf der Webseite – sie steht im Gesetz
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Aufsichtsbehörde ist die Gespa – die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit 1. Januar 2021 gilt. Eine Bewilligung braucht eine Organisatorbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS); sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Organisatoren von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos (Marke Sporttip) und Loterie Romande (Marke Jouez Sport). Eine Liste weiterer lizenzierter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht ausschliesslich die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.

Wer wo spielen darf – die Vertragsgebiete
Swisslos betreibt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer dort wohnt, kann ein Online-Spielerkonto eröffnen. Wer in Genf, Waadt oder einem anderen Westschweizer Kanton wohnt, fällt in das andere Vertragsgebiet und gehört zur Loterie Romande. Ein Online-Konto verlangt Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre) und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet; pro Person ist nur ein Konto erlaubt, und bei der Loterie Romande verlangt die Registrierung eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), in besonderen Fällen zusätzlich einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist.
Die Loterie Romande gibt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne an, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Das sind die Grössen, die hinter dem zweiten Organisator stehen – nicht zu vergleichen mit internationalen Buchmacher-Netzwerken, aber im eigenen Rahmen die einzige legale Anlaufstelle für die Romandie.
Warum die ausländische Lizenz hier nichts bedeutet
Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Anbieter, die mit einer solchen Lizenz werben, dürfen in der Schweiz nicht zum Abschluss beworben werden; Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und mit Busse bis zu CHF 500’000 bedroht (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Aufsicht und kein Schweizer Beschwerdeverfahren.
Was die Gespa sperrt – und was sie offenlässt
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Gesperrte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa selbst spricht von «Domain-Hopping» und nennt in diesem Zusammenhang Anbieter wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Die Sperrliste greift beim Zugang, nicht bei der Zahlung: Schweizer Banken und Kartensysteme blockieren Zahlungen an nicht bewilligte Anbieter nicht. Das heisst: Wer bewusst einen ausländischen Anbieter wählt, kommt in der Regel auch dorthin – aber ohne Beitrag, Schutz und Schweizer Beschwerdestelle.
Spielerschutz: was eine kleine Einzahlung nicht aufhebt
Verlustlimiten setzen – die Pflicht vor der ersten Wette
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – mit einer Obergrenze von CHF 9’999, für unter 21-Jährige von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 78 Stunden Wartezeit. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das ist nicht Spielerei, sondern der Einstiegspunkt: wer ohne diese Limiten spielt, wird von Sporttip gar nicht zur ersten Wette zugelassen. Bei der Loterie Romande gilt Vergleichbares – die Organisatoren sind gesetzlich verpflichtet, eine oder mehrere Maximalwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust zu verlangen (Art. 87 VGS).
Spielsperre – vom Selbsttest bis zur Eintragung
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist die eigentliche Sperre: eine ausländische Plattform fragt es nicht ab, eine Schweizer schon. Eine selbst gesetzte Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Kleiner Betrag, gleiches Risiko
Wer mit zehn Euro einsteigt, hat nicht weniger zu verlieren als ein anderer, nur weniger zu verlieren pro Wette. Die Mechanik ist dieselbe: Einsatz setzen, Quote abwarten, Gewinn oder Verlust. Eine kleine Einzahlung senkt den möglichen Verlust, nicht die Wahrscheinlichkeit eines Verlusts. Wer sich daran erinnert, dass das Wallet nach einer Verlustserie leer ist, hat das Wichtigste verstanden. Wer darauf setzt, dass eine kleine Einzahlung «garantiert weniger riskant» sei, hat das Wesen der Quote noch nicht begriffen.
Boni und Freiwetten: warum die Schweiz einen anderen Weg geht
Die gesetzliche Bremse
Gratiswetten, Gratisspielguthaben und andere Werbeanreize brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Grössenordnung, in der in der Schweiz über Bonusaktionen entschieden wird – nicht in der Grössenordnung internationaler Buchmacher. Wer eine «Gratiswette ohne Einzahlung» erwartet, sucht etwas, das die Schweiz so nicht anbietet: gratis gewettet wird nur im Rahmen, den die Gespa im Einzelfall bewilligt.
Was Gratisspielguthaben wirklich bedeutet
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – das gilt sowohl bei Swisslos als auch bei der Loterie Romande. Wer mit einem Promotion-Bonus gewinnt, gewinnt für das Wallet, nicht für das Bankkonto. Das ist der Punkt, an dem «Gratiswette» und «freies Spielgeld» an ihre Grenze stossen: das Guthaben wird auf dem Wettkonto gutgeschrieben, es wird verspielt, es wird nicht abgehoben. Wer das übersieht, wettet mit dem falschen Geld.
Eine konkrete Aktion, aus den Westschweizer Aktionsbedingungen
Die Loterie Romande führte vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» an 7 Aktionstagen durch. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Sieben Aktionstage, siebentausend Stück, dreissig Tage Gültigkeit: das ist die Skala, in der schweizerische Aktionen verteilt werden, verglichen mit den Tausenden von Kunden täglich, die internationale Anbieter mit ihren Aktionen erreichen.
Kombiboost bei Sporttip: eine andere Form von Bonus
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solcher Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist das Gerüst, an dem der «Bonus» in der Schweiz hängt: keine Gutschrift, keine Verdoppelung der Einzahlung, sondern ein prozentualer Aufschlag auf den Nettogewinn, sobald die Kombination steht und die Quoten erreicht sind.
Zahlungsabwicklung: der Weg vom Franken ins Wallet und zurück
Wie das Aufladen funktioniert
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden; der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist der naheliegende Schweizer Weg: wer ein Postkonto hat, hat damit auch den direkten Draht zum Wallet.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Wer auf den Prepaid-Weg ausweicht, findet «Pre-pay loro.ch» in vordefinierten Stückelungen. Beide Organisatoren kontrollieren also sowohl den Zufluss pro Zeit (CHF 10’000 in 30 Tagen) als auch den Maximalstand im Wallet (CHF 10’000). Das ist die schweizerische Sicherheitslinie: das Konto selbst wird gedeckelt.
Wie Auszahlungen laufen – Fristen und Konten
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut; Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Bei den Verkaufsstellen gilt: Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.
Warum das Konto auf den eigenen Namen lauten muss
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS) – anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wetten nicht; eine Kreditierung an Spielende ist ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer auf das Konto eines anderen auszahlen lassen will, scheitert an dieser Regel. Sie ist der Grund, warum die IBAN bei der Registrierung geprüft wird und warum eine Auszahlung an die IBAN eines Dritten technisch gar nicht angeboten wird.
Wann Gewinne verfallen – die 26-Wochen-Frist
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer nach einem halben Jahr noch einen Gewinn einreichen will, hat ihn verloren. Die Frist ist lang, aber sie steht – und wer sie nicht im Kopf hat, erfährt sie erst beim Versuch, den Gewinn geltend zu machen.
Einsatz, Quote, Gewinn: wie die Zahlen zusammenhängen
Der Mindest- und der Höchsteinsatz bei Sporttip
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit «zehn Euro» rechnet, liegt mit dem Mindesteinsatz von CHF 1 weit darunter; wer mit dem Maximum einer Einzelwette rechnet, der liegt mit zehn tausend Franken weit darüber. Die Spanne zwischen diesen Zahlen ist das, was ein Sporttip-Konto normalerweise verträgt.
Wie Einsatz und Quote den Gewinn bilden
Eine Wette mit Einsatz × (Quote − 1) ergibt bei einem Treffer den Nettogewinn; mit dem Einsatz zurück ergibt sich der Bruttorücktrag von Einsatz × Quote. Beispiel: CHF 10 Einsatz auf eine Quote von 2.10 ergeben bei einem Treffer CHF 21.10 zurück, davon CHF 11.10 Nettogewinn. Bei einer Kombinationswette werden die Quoten der einzelnen Voraussetzungen multipliziert: aus drei Voraussetzungen mit den Quoten 1.80, 2.20 und 1.95 wird die Kombi-Quote 7’722, ein Einsatz von CHF 5 würde bei einem Treffer CHF 38.61 zurückbringen. Die Mechanik ist einfach; sie ist nur dann nicht trivial, was sie am Anfang scheint, wenn die Quoten nicht das sind, was die Werbung versprochen hat.
Cash-Out: was bei Sporttip möglich ist und was nicht
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer Cash-Out als «Garantie» versteht, versteht es falsch: Cash-Out ist eine vorzeitige Auszahlung zu dem Preis, den Swisslos in diesem Moment setzt – nicht mehr, nicht weniger.
Was die reguläre Spielzeit abdeckt
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist der Grund, warum eine Wette auf «das Spiel» nach 90 Minuten plus Nachspielzeit gewertet wird und nicht erst nach 120 Minuten. Wer auf ein Finale wettet, sollte das Wettprogramm lesen.
Abhängige Ereignisse und der Bet-Builder
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Bet-Builder ist also nicht ein Feature unter vielen – er ist die einzige zulässige Form, mehrere Aspekte desselben Spiels in einer Wette zu kombinieren.
Live-Wetten: Zeit und Quote
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer Live-Quoten sieht und mit Verzögerung klickt, hat möglicherweise auf ein Ergebnis gewettet, das schon feststand.
Steuern: was die Schweiz vom Gewinn lässt
Wann der Gewinn steuerfrei ist
Einfache Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Auf Bundesebene liegt die Schwelle ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle weicht davon ab, weshalb die ehrliche Formulierung «je nach Kanton» lautet, nie eine einzelne kantonale Zahl. Wer mit zehn Euro einsteigt, liegt mit jedem vernünftigen Gewinn unter dieser Schwelle; auf einem normalen Gewinn fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an.
Wann die Verrechnungssteuer greift
Über dem Steuerfreibetrag behält der Organisator 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch Angabe des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Wer diese Schwelle reisst, hat andere Probleme als die Verrechnungssteuer – er hat den Jackpot. Wer sie nicht reisst, hat die Verrechnungssteuer nicht gesehen, und das ist normal.
Gewinne aus ausländischen Anbietern
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Wer die kantonale Praxis nicht kennt, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung – das ist die einzige allgemeine Empfehlung, die hier sinnvoll ist.
Wer hier arbeitet: die Anbieter im Überblick
Was eine Schweizer Bewilligung leistet – und was nicht
Eine SwissBewilligung steht für einen Rahmen, der das bewilligte Schweizer Wetten definiert: zwei Organisatoren, ein geschlossenes Wettprogramm, ein Vertragsgebiet pro Organisator, eine Verlustlimite vor der ersten Wette, ein Sperrregister, das auch in Casinos gilt, eine Auszahlung nur auf das eigene Bank- oder Postkonto, eine Werbung, die nicht auf Minderjährige oder Gesperrte zielt. Wer diese Bewilligung hat, ist nicht «sicher» im Werbesinn des Wortes – sie ist «reguliert», und Regulierung heisst nicht Werbeversprechen, sondern Aufsicht.
Was eine ausländische Lizenz in der Schweiz leistet
Nichts. Eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft. Wer mit einer solchen Lizenz wirbt, wirbt für etwas, das hier nicht gilt. Der Spielende wird nicht bestraft – aber er steht ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Beschwerdestelle da. Das ist die Lage, die mit «kein Schweizer Schutz» gemeint ist: nicht Verbot, sondern das Fehlen des Schutzes, der gegenüber dem bewilligten Anbieter besteht.
Einordnung der Anbieter in dieser Übersicht
| Marke | Schweizer Bewilligung | Hintergrundeinordnung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | bewilligt | einer der zwei Organisatoren nach BGS |
| Loterie Romande Jouez Sport | bewilligt | einer der zwei Organisatoren nach BGS |
| Duelbits | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz als berichtet: nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz |
| Bahigo | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz als berichtet: nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz |
| PowBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz als berichtet: nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz als berichtet: nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz |
| AmunRa | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz als berichtet: nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz als berichtet: nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz |
| BillyBets | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz als berichtet: nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz |
| Rollbit | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz als berichtet: nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz |
Die Tabelle trennt nach der einzigen Eigenschaft, die hier etwas austrägt: ob eine Schweizer Bewilligung besteht oder nicht. Sie sagt nichts über Quoten, Märkte oder Bonusaktionen – zu diesen Punkten gelten die AGB der Anbieter, und die bewilligten Anbieter werden in den vorangegangenen Abschnitten behandelt.
Anbieter im Detail
Swisslos Sporttip
Swisslos – die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel – veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, der Marke für die deutsche Schweiz, Ticino und Liechtenstein. Wer dort wohnt und mindestens 18 Jahre alt ist, kann ein Online-Konto eröffnen; jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Die Mechanik des Kontos ist eng: vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimitierende
für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000), mit einer Sperreliste, die produktbezogen 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden kann, und einer schweizweiten Spielsperre, die bei unbefristeter Eintragung auch für Casinos gilt. Wer das Konto leert, hat es selbst geleert, nicht «das System».
Das Wettprogramm kennt Einzel-, Kombinations- und Systemwetten mit Mindesteinsatz CHF 1 und Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Cash-Out ist online verfügbar, vollständig, nicht teilweise, nicht garantiert für jeden Markt und nicht rückgängig zu machen. Der Kombiboost belohnt den Nettogewinn mit 5 %, 20 %, 40 % oder 100 %, sobald 4, 7, 10 oder 15 Voraussetzungen mit Quote je mindestens 1.50 stehen. Live-Wetten zählen mit Quote 1.00, wenn sie nach dem Ergebnis platziert werden.
Auszahlungen: Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung landen automatisch im Wallet; Gewinne darüber in 3 Arbeitstagen auf das eigene Bank- oder Postkonto. Zwei Auszahlungen pro Jahr sind gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Wer den Gewinn nicht innert 26 Wochen geltend macht, hat ihn zugunsten des Swisslos-Zwecks verloren.
Vorteil: regulierter Marktzugang mit klaren Schutzlinien und einem Wettprogramm, das die Gespa-Liste abbildet. Nachteil: kleine Mindestaufladung von CHF 20, kein Werbeversprechen internationaler Bonuskultur, Limiten, die für Hochsicherer eng wirken. Für wen: wer in der Deutschschweiz wohnt, ein Konto in CHF führen will und auf Schutzlinien mehr Wert legt als auf Promotions.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande – Société de la Loterie de la Suisse Romande – veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende; ihre Adresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Das Vertragsgebiet ist die Romandie – wer dort wohnt, kommt hierher, wer in der Deutschschweiz wohnt, geht zu Swisslos.
Das Konto folgt dem Schweizer Muster: Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, ein Konto pro Person, eine Ausweiskopie bei der Registrierung, in besonderen Fällen ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist. Die Einzahlungsobergrenze liegt bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben bei maximal CHF 10’000. Pre-paid-Tickets «Pre-pay loro.ch» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, ein Jahr gültig, in einem Betrag dem Wallet gutzuschreiben.
Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet; Gewinne darüber werden auf die angegebene IBAN überwiesen. In den Verkaufsstellen werden Wettscheine mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 eingelöst, bei genügend Bargeld bis höchstens CHF 2’000. Promotionsguthaben ist nicht auszahlbar – die Aktion «Patinoires et Stades» verteilte 7’000-mal CHF 10, 30 Tage gültig.
Vorteil: analoges Netz in der Romandie, Prepaid für jene, die kein Bankkonto anbinden wollen, klare Franken-Mechanik. Nachteil: Werbeaktionen in einem engen Rahmen, der mit internationaler Bonuskultur nicht vergleichbar ist; Aktionscodes und Stadionaktionen brauchen ein Konto, ein Stadionticket und das Glück, vor Ort gewesen zu sein. Für wen: wer in der Romandie wohnt, ein Konto in CHF führen will und einen Prepaid-Weg schätzt.
Duelbits, Bahigo, PowBet, 1Bet, AmunRa, BDMBet, BillyBets, Rollbit
Alle acht Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung und keine Kraft in der Schweiz. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen im Netz begegnen, nicht weil sie für den Schweizer Markt zugelassen wären. Eine Lizenz, wie sie diese Anbieter ausweisen – so sie eine ausweisen – gilt nach Art. 4 BGS nicht in der Schweiz. Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, nicht an die Schweizer Aufsicht und nicht an die Schweizer Beschwerdestelle. Die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen; dann blockieren Schweizer Telekomanbieter den Zugang per DNS, und die Anbieter tauchen unter einer neuen Adresse wieder auf.
Wer mit einem dieser Anbieter spielt, spielt ohne Schweizer Schutz – ohne Verlustlimitenpflicht, ohne Sperrregisterabgleich, ohne Aufsicht, ohne die Auszahlungsregel, die das eigene Bankkonto vorschreibt. Das ist nicht per se verboten – der Spielende wird nicht bestraft. Aber es ist die Lage, die in den vorangegangenen Abschnitten als «kein Schweizer Schutz» beschrieben ist. Sie passt zu einer anderen Mechanik, einer anderen Aufsicht und einer anderen Steuerpraxis; sie passt nicht zu dem, was ein Konto in CHF bei einem Schweizer Organisator ausmacht.
Häufige Fragen
Gibt es bei den Schweizer Organisatoren eine Mindesteinzahlung von zehn Euro, oder wird in Franken aufgeladen?
Aufgeladen wird in Franken, nicht in Euro. Swisslos nennt einen Mindestbetrag von CHF 20 pro Aufladung; die Loterie Romande verkauft Prepaid-Tickets ab CHF 20. Ein Euro-Mindestbetrag von zehn Euro gehört zu ausländischen Anbietern, nicht zum bewilligten Schweizer Wetten.
Welche Zahlungswege stehen für das Aufladen eines Wettkontos in der Schweiz zur Verfügung?
Swisslos akzeptiert Online-Zahlungsmöglichkeiten und Einzahlungsscheine; angeboten wird auch PostFinance Pay mit Bestätigung in der PostFinance App. Die Loterie Romande nimmt Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage sowie Pre-pay loro.ch in Stückelungen von CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Auszahlungen gehen auf das eigene Bank- oder Postkonto.
Wie lange dauert es, bis ein Gewinn auf dem Bankkonto eintrifft, und wovon hängt die Frist ab?
Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch ins Wallet. Bei Swisslos werden Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen; eine Auszahlung auf Antrag dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei der Loterie Romande gehen Gewinne über CHF 1’000 auf die angegebene IBAN. Eine Kommission von 3 % fällt bei Swisslos ab der dritten Auszahlung pro Jahr an.
Wie wird ein Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?
Bruttorücktrag = Einsatz × Quote; Nettogewinn = Einsatz × (Quote − 1). Bei einer Kombinationswette werden die Quoten der einzelnen Voraussetzungen multipliziert. Eine Wette von CHF 5 auf eine Kombi-Quote von 7’722 bringt CHF 38.61 zurück, davon CHF 33.61 Nettogewinn.
Ab welchem Betrang fällt auf einen Einzelgewinn die Verrechnungssteuer an, und was bedeutet «je nach Kanton»?
Die Verrechnungssteuer greift erst oberhalb des Steuerfreibetrags. Auf Bundesebene liegt die Schwelle ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; die kantonale Schwelle weicht davon ab, weshalb «je nach Kanton» die zutreffende Formulierung ist. Darüber behält der Organisator 35 % ein, rückforderbar über die Steuererklärung.
Welche Nachteile entstehen bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, auch wenn die Einzahlung klein ist?
Die Anbieter haben keine Schweizer Aufsicht, sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen. Strafbar macht sich der Spielende nicht – aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, eine Beschwerdestelle gibt es nicht, und die kantonale Steuerpraxis kann Gewinne ausländischer Anbieter anders behandeln als Gewinne bewilligter Schweizer Wetten.
Erstellt von der Redaktion von „Wettappschweiz”.
