Beste Wettanbieter in der Schweiz: was 2026 zählt und was die Lizenz kostet

Updated Oktober 2026
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Stand von 20 Oktober 2026: Die Bewilligungen wurden gegen die Gespa-Register abgeglichen, Quoten und Limits gegen die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.

Ein Sandplatz für Tennis liegt bei Sonnenaufgang still da, das Netz wirft einen langen Schatten über die weissen Linien.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000.

Eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten besitzen zwei Organisatoren und nur diese beiden: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Jede andere Seite, die einer Person mit Wohnsitz in der Schweiz Sportwetten anbietet, arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Der folgende Vergleich umfasst die zwei lizenzierten Anbieter sowie neun ausländische Marken, die Schweizer Spielende im Netz treffen, nach denselben Kriterien: Bewilligung, Quoten, Limits, Spielerschutz und Auszahlung. Das Ergebnis fällt klar aus, aber nicht im Sinne eines Siegers: Die zwei erlaubten Anbieter kosten den Spielenden wenig Auswahl, dafür vollen Schutz nach dem Geldspielgesetz; jede ausländische Seite erweitert das Angebot, aber keinen Schweizer Schutz.

Wettanbieter in der Schweiz: wie viele es sind und was einen Anbieter von einer blossen Seite unterscheidet

In der Schweiz zählt ein Wettanbieter, sobald er eine Bewilligung des Bundes besitzt und unter Aufsicht der Gespa steht. Diese Bewilligung ist nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) auf zwei Organisatoren beschränkt. Wer eine Seite betreibt, die Schweizer Spielenden Wetten anbietet, ohne zu diesen beiden zu gehören, macht sich strafbar, nicht die Spielenden selbst.

Ein grosses Eisstadion aus der Ferne gesehen, hell erleuchtet von Flutlicht in der Abenddämmerung, davor eine leere Strasse.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die Zahl der Wettanbieter in der Schweiz beträgt also genau zwei. Wer mehr erwartet, ist Werbung aus dem Ausland aufgesessen. Wer weniger erwartet, hat die Rechtslage richtig verstanden. Eine «Übersicht der besten zehn Wettanbieter» im Schweizer Sinn ist deshalb eine Übersicht von zwei: Swisslos und Loterie Romande, dazu der Hinweis, dass die übrigen acht Marken in diesem Vergleich keine Schweizer Bewilligung besitzen.

Was eine seriöse Seite von einer beliebigen Wettseite unterscheidet, lässt sich an vier Punkten festmachen. Erstens die Bewilligung: Wer ohne Gespa-Bewilligung arbeitet, fällt nicht unter das BGS, hat keinen Zugang zum schweizweiten Sperrregister und kann im Streitfall nicht auf eine Schweizer Aufsicht verwiesen werden. Zweitens die Spielregeln: Ein lizenzierter Anbieter veröffentlicht seine Regeln in einer vom Gesetz verlangten Fassung, mit Annahmefristen, Limits, Cash-Out-Bedingungen und Ungültigkeitserklärungen; ausländische Seiten veröffentlichen ihre eigenen Regeln ohne diese Bindung. Drittens die Auszahlung: Nur eine Schweizer Bewilligung verpflichtet zur Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, was anonyme oder Krypto-Auszahlungen ausschliesst. Viertens der Spielerschutz: Nur eine lizenzierte Seite muss Verlustlimiten verlangen und ist an das Sperrregister angeschlossen; ausländische Seiten bieten ihre eigenen Schutzwerkzeuge an, die niemand in der Schweiz prüft.

Für Spielende bedeutet das: Wer auf einer ausländischen Seite wettet, hat mehr Auswahl an Märkten und oft höhere Limits, aber keinen Schweizer Schutz im Streitfall, keine Sperre im Gespa-Register und im Kanton Thurgau die volle Besteuerung der Gewinne. Wer bei Sporttip oder Jouez Sport wettet, hat weniger Auswahl, aber Verlustlimiten, Sperrregister und Auszahlung auf das eigene Konto. Die folgende Übersicht legt diese Unterschiede offen, ohne sie zu beschönigen.

Rechtliche Lage: warum in der Schweiz nur zwei Organisatoren Sportwetten anbieten dürfen

Das Geldspielgesetz teilt Spiele in zwei Klassen: die Geldspiele in Spielbanken (wie Roulette oder Poker) und die Grossspiele (wie Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele gegen Geld). Sportwetten sind Grossspiele. Für Grossspiele verlangt das Gesetz eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS); die Gespa beaufsichtigt die Einhaltung. Diese Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS), das heisst: Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine rechtliche Wirkung.

Ein Gebäude mit steinernen Säulen steht an einem Flussufer an einem klaren Morgen, davor lehnen einige Fahrräder.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Kantone haben die Anzahl Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Beide sind interkantonale Genossenschaften beziehungsweise Gesellschaften, gegründet für einen gemeinnützigen Zweck, nicht für eine Rendite. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und führt Sporttip im Vertragsgebiet durch, das die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein umfasst (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH sowie TI und FL). Die Loterie Romande hat ihren Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne) und führt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kantone BE, VS und einige andere gehören nicht zum Swisslos-Gebiet; ihre Bewohnerinnen und Bewohner spielen bei der Loterie Romande, sofern sie im Westschweizer Vertragsgebiet wohnen.

Eine Online-Registrierung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet sowie einen Ausweis, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Wer im anderen Sprachgebiet wohnt, kann sich nicht bei dem ihm fremden Veranstalter anmelden. Eine Person darf sich nur einmal registrieren; wer eine Spielsperre trägt, ist ausgeschlossen.

Für die Spielenden hat diese Zweiteilung zwei spürbare Folgen. Erstens gibt es keine zweite legale Quelle für bessere Quoten: Wer eine höhere Quote sucht, muss auf eine ausländische Seite ausweichen und nimmt damit den Wegfall des Schweizer Schutzes in Kauf. Zweitens ist das Wettprogramm eine geschlossene Liste: Die Gespa veröffentlicht eine Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Eckenwetten, Kartenmärkte und Esports stehen nicht auf dieser Liste. Wer auf solche Märkte wetten will, findet sie nur auf ausländischen Seiten.

Spielerschutz: was die Schweizer Veranstalter vorgeben und was die Gespa verlangt

Die Schweiz kennt keine staatlich festgelegte Einzahlungsgrenze, sondern verlangt vom Veranstalter, dass er die Spielenden vor der ersten Wette eigene Verlustlimiten setzen lässt (Art. 87 VGS). Sporttip verlangt diese Limiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Damit hat eine spielende Person bereits vor dem ersten Tipp ein festes Dach über dem, was sie in einem Monat verlieren kann.

Die Spielsperre (Art. 80–82 BGS) trägt zwei Bedeutungen. Eine selbst gesetzte Sperre auf dem eigenen Konto bei Swisslos oder der Loterie Romande lässt sich für 1 bis 180 Tage aktivieren und gilt bis zum Fristablauf ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre im Register lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS); das verhindert, dass eine Person am Tag einer schwachen Entscheidung die Sperre wieder aufhebt. Eine Person, die ausgeschlossen ist oder das 18. Altersjahr noch nicht erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Werbung, die sich an Minderjährige richtet, ist verboten (Art. 74 BGS); die Gespa hat 2025 an 200 Verkaufsstellen getestet, ob Sportwetten an Minderjährige verkauft werden, und in 47.5 % der Fälle eine Wette an einen Test-Minderjährigen abgegeben bekommen, was den Handel am Schalter nicht als zuverlässig schützt.

Für ausländische Seiten gilt das alles nicht. Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen; wer sich dort sperrt, sperrt sich nur dort. Eine schweizweite Sperre muss zentral bei Swisslos oder der Loterie Romande über das Register laufen; eine DNS-Sperre der Gespa, die Sperrliste, richtet sich nur gegen die Seite selbst, nicht gegen den Spieler. Wer sich im Schweizer Register eintragen lässt, kann auf einer ausländischen Seite weiter spielen, sofern die Seite die Schweizer Sperre nicht kennt und nicht prüft.

Krypto und Anonymität: warum Schweizer Buchmacher keine anonymen Auszahlungen anbieten

Kryptowährungen versprechen Anonymität bei Ein- und Auszahlungen, und wer auf einer ausländischen Seite spielt, kann tatsächlich in Bitcoin oder Ethereum einzahlen. Bei den zwei Schweizer Veranstaltern geht das nicht. Die Bedingungen für die Online-Teilnahme bei Swisslos sehen vor, dass Gewinne nur auf ein Konto im eigenen Namen ausgezahlt werden, das ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto sein muss. Eine Auszahlung an eine Wallet-Adresse, an ein Konto auf einen anderen Namen oder an eine Krypto-Börse ist nach den Spielregeln nicht möglich. Die Loterie Romande wendet dieselbe Regel an.

Diese Beschränkung kommt nicht aus einer Laune der Veranstalter, sondern aus dem Geldspielgesetz. Art. 50 Abs. 2 VGS verlangt die Auszahlung auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers; Art. 75 Abs. 1 BGS verbietet die Kreditierung an Spielende, also das Vorstrecken von Geld oder Guthaben, das nicht aus eigener Einzahlung stammt. Wer mit Krypto einzahlt, müsste diese Einzahlung zuerst auf ein Bankkonto im eigenen Namen einzahlen, dann auf das Spielkonto überweisen, dann den Gewinn zurück aufs Bankkonto buchen lassen. Die «Anonymität» ist dann weg, bevor sie beginnt.

Für Spielende bedeutet das: Wer bei Sporttip oder Jouez Sport spielt, hinterlässt eine nachvollziehbare Spur von der Bank zur Wette und zurück. Das ist der Preis für den Schutz, den das BGS bietet: Die Aufsicht kann im Streitfall die Zahlungskette prüfen und eine Auszahlung an die richtige Person sicherstellen. Wer auf einer ausländischen Seite mit Bitcoin einzahlt, gewinnt Anonymität gegenüber der Schweizer Aufsicht, verliert aber den Schweizer Schutz, weil die Aufsicht diese Seite gar nicht beaufsichtigt. Wer seine Gewinne aus einer ausländischen Seite in Bitcoin auf eine eigene Wallet überträgt, hat nach kantonalem Steuerrecht in Thurgau eine voll steuerbare Einnahme, ohne dass die Aufsicht die Höhe prüft.

Boni und Gratiswetten: was bei Sporttip und Jouez Sport erlaubt ist und was es kostet

Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS), und Verstösse werden mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten, Gratisspielguthaben und ähnliche Aktionen brauchen eine vorgängige Bewilligung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Werbung der ausländischen Anbieter in der Schweiz ist unzulässig; Schweizerinnen und Schweizer sehen sie trotzdem, etwa auf Fussball-Trikots oder in internationalen Werbeclips.

Bei Sporttip gibt es drei Aktionsformen, die mit eigenen Regeln verbunden sind. Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn, jeweils mit Obergrenzen für Einsatz und Gewinn. Der Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen genannten Prozentsatz; beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer die Aktionsbedingungen genau liest, sieht, dass die Erhöhung nie unbegrenzt ist und an die Mindestquote der Voraussagen gebunden bleibt.

Gratiswetten, wie sie ausländische Anbieter bewerben, sind bei den Schweizer Organisatoren seltener und an enge Bedingungen geknüpft. Wenn die Gespa eine Gratisspielguthabe-Aktion bewilligt, dann mit einer klaren Obergrenze und der Auflage, dass dieses Guthaben nicht auszahlbar ist. Eine Gratiswette ist kein geschenktes Geld, sondern ein Wettrisiko mit einer Obergrenze: Wer sie nutzt, spielt um den Gewinn, nicht um den Einsatz, und der Gewinn lässt sich nach den Aktionsregeln nicht immer auszahlen.

Die Konsequenz für Spielende: Wer bei einem ausländischen Anbieter einen «100 % Bonus bis CHF 200» sieht, sollte prüfen, was die Auszahlung des Bonusguthabens kostet, welche Mindestquote und welcher Umsatz erforderlich sind und welche Frist gilt. Ein Bonus ist ein Geschäft, kein Geschenk. Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande spielt, hat weniger Aktionen, dafür klare Obergrenzen und keine zweistelligen Multiplikatoren, die einen Bonus über Wochen binden. Die folgende Übersicht zeigt, was die beiden Schweizer Anbieter im Bereich Aktionen anbieten und wo ausländische Anbieter dichter sind, aber ohne den Schutz, den die Gespa durchsetzt.

Zahlungen und Auszahlungsdauer: wie Gewinne auf das eigene Konto kommen

Die Bedingungen für die Online-Teilnahme bei Swisslos regeln die Auszahlung sehr genau. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Spielkonto gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Die Loterie Romande wendet vergleichbare Fristen an, mit eigener Buchungslogik.

PostFinance Pay ist eine eigene Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos: Die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer ein Swisslos-Konto führt, kann auf diese Weise ohne Umweg über eine externe Seite Guthaben kaufen, wobei der Mindestkauf CHF 20 beträgt, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 möglich sind und das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigen darf. Diese Grenze gilt, weil ein Gewinn, der die Schwelle von CHF 1’000 überschreitet, auf das Bankkonto fliesst und nicht im Wallet bleibt.

Die Auszahlung auf das eigene Konto ist nicht nur eine buchhalterische Frage; sie ist Voraussetzung dafür, dass die Aufsicht den Weg des Geldes nachvollziehen kann. Art. 50 Abs. 2 VGS verlangt eine Auszahlung auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers, und genau deshalb zahlen lizenzierte Schweizer Anbieter nicht an Wallet-Adressen, nicht an Drittkonten und nicht an Bargeld. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, kann je nach Anbieter mit Krypto, E-Wallet oder Banküberweisung auszahlen lassen, hat aber keine Schweizer Stelle, die im Konfliktfall die Auszahlung durchsetzt.

Die Geschwindigkeit, mit der eine Auszahlung ankommt, hängt vom Anbieter und der Zahlungsmethode ab. Bei Swisslos sind es 5 bis 10 Arbeitstage für Guthaben und 3 Arbeitstage für Gewinne über CHF 1’000, bei der Loterie Romande vergleichbare Fristen. Ausländische Anbieter werben mit «sofortiger Auszahlung», was in der Praxis bedeutet, dass die Auszahlung an eine E-Wallet schnell geht, die Überweisung auf das Schweizer Bankkonto aber die übliche Banklaufzeit beansprucht. Wer das schnellste Geld will, dem Konto im eigenen Namen aber nicht entkommen will, hat bei den Schweizer Anbietern eine bekannte Frist; wer die schnellste Auszahlung an eine E-Wallet will, opfert den Schweizer Schutz.

Mobile Nutzung und App: was eine Wett-App können muss

Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden, was den Wechsel zwischen Online- und Schalter ermöglicht. Die Loterie Romande bietet Jouez Sport über jeux.loro.ch und über eigene Apps an.

Was eine Wett-App können muss, lässt sich an drei Punkten festmachen. Erstens die Registrierung mit Ausweis und Adressprüfung: Die App muss den Ausweis hochladen, die Daten auslesen und gegen eine Adressdatenbank prüfen können, sonst lässt sich kein Konto eröffnen. Zweitens die Anzeige der Quoten: Die Quoten müssen so dargestellt sein, dass die spielende Person die Voraussage, die Mindestquote und die Marktbezeichnung eindeutig sieht; ein Fussball-Match «Basel – Young Boys» ohne erkennbares Wettprogramm-Element ist nicht ausreichend. Drittens die Kontosicherheit: Eine Zwei-Faktor-Authentifizierung, eine Sperre nach mehreren Fehlversuchen und eine klare Sitzungsverwaltung sind Standard bei lizenzierten Schweizer Anbietern.

Bei einer ausländischen App, die in der Schweiz ohne Bewilligung arbeitet, gilt das alles nicht zwingend. Wer eine App eines ausländischen Anbieters nutzt, sollte prüfen, ob die App in einem Schweizer App-Store verfügbar ist oder nur über eine APK-Installation geladen werden muss, was bereits ein Indiz für die Umgehung der Schweizer Vertriebsregeln ist. Die Gespa selbst veröffentlicht keine Positivliste von Apps; sie veröffentlicht die Sperrliste der Domains, die in der Schweiz per DNS blockiert werden. Wer eine ausländische App nutzt, surft im Rechtsschatten: nicht illegal für die spielende Person, aber ohne Aufsicht.

Livewetten und Cash-Out: was der vorzeitige Ausstieg kostet

Livewetten sind bei Sporttip erlaubt, vor Spielbeginn und live, sofern die Wette online abgegeben wird. Eine Besonderheit: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer auf das Tor nach einer roten Karte wettet, kann diese Wette auch dann platzieren, wenn kein Stream läuft; was zählt, ist das Ereignis selbst, nicht die Übertragung. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder VAR-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten, was den Einsatz zurückgibt, aber den Gewinn ausschliesst.

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei regulärem Abschluss der Wette, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.

Die Mechanik hinter dem Cash-Out macht den eingebauten Vorteil des Anbieters sichtbar. Wer vor Spielbeginn auf Sieg YB zu Quote 2.10 wettet und nach 60 Minuten bei 2:1-Führung das Cash-Out aktiviert, erhält einen Betrag, der kleiner ist als der mögliche Gewinn von 2.10, aber grösser als der Einsatz. Der Anbieter hält die Differenz, weil er das Risiko aus der Wette übernimmt; auf Dauer ist diese Differenz die Marge des Marktes. Für die spielende Person bedeutet das: Cash-Out ist eine Versicherung gegen den späten Ausgleich, keine kostenlose Option. Wer das Cash-Out regelmässig einsetzt, verzichtet auf einen Teil der Quote und liegt statistisch unter dem, was die Quote versprochen hat.

Eine illustrative Rechnung: Angenommen, ein Markt mit zwei Ausgängen hat auf beiden Seiten die Quote 1.90. Die Auszahlungsquote des Marktes ergibt sich aus 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90), also rund 0.95, was 95 % entspricht. Die Marge des Anbieters liegt bei rund 5 %: Von jedem eingesetzten Franken behält er im Schnitt fünf Rappen. Wer bei einem 5 %-Margin-Markt das Cash-Out nutzt, gibt einen Teil dieser Marge an den Anbieter ab, ohne es als Verlust zu sehen, weil der Cash-Out-Betrag nominal kleiner ist als der mögliche Gewinn, aber auch kleiner als der «faire» Wert der Wette zu diesem Zeitpunkt. Das ist der Preis der Bequemlichkeit.

Wettarten und Quoten: was eine Quote bedeutet und was ein Kombiboost bringt

Eine Wette besteht aus Einsatz, Quote und Wettausgang. Bei einer Einzelwette ist die Rechnung Einsatz × Quote = Bruttogewinn, abzüglich Einsatz = Nettogewinn. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote; eine Wette auf drei Ausgänge zu 1.50, 2.00 und 3.00 hat die Gesamtquote 9.00, der Nettogewinn ist Einsatz × (9.00 − 1). Bei einer Systemwette werden mehrere Kombinationen aus den ausgewählten Ausgängen gebildet; die Schweizer Anbieter geben die Systemvarianten im Wettschein vor, mit fester Anzahl Voraussagen und fester Kombinationsstruktur.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, was heisst: Wer ein höheres Risiko tragen will, muss die Wette aufteilen, etwa auf mehrere Wettscheine oder mehrere Spielkonten (was die Statuten nicht erlauben). Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet; die Auszahlung ist also nie ein krummes Rappen-Bruchteil.

Eine wichtige Sonderregel: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer also auf «Sieg YB UND über 2.5 Tore» wettet, muss den Bet-Builder nutzen, sonst riskiert er die Annahme und die spätere Annullierung.

Die Frage, wer die beste Quote hat, hat keine dauerhafte Antwort. Eine Quote ist ein Preis für ein Risiko, und dieser Preis ändert sich mit dem Markt, mit der Veranstaltung, mit der Spielminute. Ein Anbieter, der auf einer Begegnung die höchste Quote hat, hat auf der nächsten Begegnung nicht zwingend die höchste; ein Anbieter, der auf der 1X2-Wette die niedrigste Marge hat, hat auf der Torwette nicht zwingend dieselbe Marge. Wer dauerhaft die beste Quote sucht, vergleicht vor jeder Wette und akzeptiert, dass ein einzelner Anbieter nicht in jedem Markt vorne liegt.

Sportarten und Wettbewerbe: was auf der Schweizer Liste steht und was nicht

Die Gespa veröffentlicht eine Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Die Liste ist geschlossen: Was nicht auf der Liste steht, darf ein lizenzierter Schweizer Anbieter nicht anbieten. Eckenwetten und Kartenmärkte stehen nicht auf der Liste; wer auf Ecken oder Karten wetten will, muss auf eine ausländische Seite ausweichen. Esports steht nicht auf der Liste; eine Wette auf ein League-of-Ladies-Turnier ist bei Sporttip oder Jouez Sport nicht möglich. Frauenwettbewerbe sind nur dann zugelassen, wenn sie auf der Liste stehen; nicht jede Frauenliga ist auf der Liste.

Was auf der Liste steht, ist breit: Fussball, Tennis, Eishockey, Handball, Basketball, Volleyball, Formel 1, Radsport, Wintersportarten und einige mehr. Die grossen europäischen Fussball-Ligen, die Schweizer Super League, die Champions League, der World Cup 2026, der EM 2028, die NHL, die ATP- und WTA-Turniere und die olympischen Wettbewerbe gehören dazu. Was die spielende Person bei Sporttip oder Jouez Sport findet, ist das, was die Gespa explizit zugelassen hat. Was sie nicht findet, ist nicht durch eine Lücke im Wettprogramm entstanden, sondern durch die Liste ausgeschlossen.

Für die Spielenden bedeutet das: Wer Fussball, Tennis und Eishockey spielt, hat bei den Schweizer Anbietern vollen Zugang. Wer Handball, Basketball oder Wintersport spielt, hat eingeschränkten Zugang. Wer auf Ecken, Karten, Espar-Märkte, Kricket oder Snooker wetten will, hat bei den Schweizer Anbietern keinen Zugang und ist auf ausländische Seiten angewiesen, mit dem damit verbundenen Schutzverlust. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Sportarten, die bei beiden Schweizer Anbietern verfügbar sind, und welche Vertragsgebiete sie haben.

Neue Buchmacher: was «neu» in der Schweiz heisst und was es tatsächlich bedeutet

In der Schweiz gibt es keine «neuen Wettanbieter», weil es nur zwei Veranstalter gibt und diese seit Jahrzehnten dieselben sind. Was als «neuer Wettanbieter» beworben wird, ist ein neuer ausländischer Anbieter, der auf dem Schweizer Markt eine Werbepräsenz aufbaut, ohne eine Schweizer Bewilligung zu besitzen. Diese Anbieter werben aggressiv, mit «Willkommensbonus», «gratis Wetten», «Cash-Out auf jedem Markt» und einem Quotenversprechen, das die Schweizer Anbieter nicht halten können, weil ihr Wettprogramm geschlossen ist.

Die Versprechen sind nicht falsch, aber sie sind in einen Kontext gestellt, der verschweigt, was sie kosten. Ein «100 % Bonus bis CHF 200» kostet eine bestimmte Umsatzanforderung; ein «Cash-Out auf jedem Markt» gilt nur, solange der Anbieter es anbietet; eine «beste Quote» gilt nur auf dem Markt, den der Anbieter gerade bewirbt. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, vergleicht nicht zwei Bewilligungen, sondern zwei Rechtsräume: den Schweizer Rechtsraum mit Gespa, Sperrregister und Auszahlung auf das eigene Konto, und einen ausländischen Rechtsraum mit fremder Aufsicht, fremder Sperrliste und fremder Auszahlungslogik.

Wer in der Schweiz 2026 nach neuen Anbietern sucht, sollte die Gespa-Sperrliste prüfen: Domains, die dort stehen, sind in der Schweiz per DNS blockiert; wer eine App eines dort gebannten Anbieters nutzt, surft im Rechtsschatten. Wer eine Domain nutzt, die nicht auf der Sperrliste steht, hat Glück im Sinne der Verfügbarkeit, aber kein Glück im Sinne der Bewilligung: Es bleibt eine ausländische Seite ohne Schweizer Schutz.

Top-10: zwei lizenzierte Schweizer Anbieter und acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung

Die folgende Übersicht listet zehn Anbieter, nach denen Schweizer Spielende suchen. Die zwei lizenzierten Schweizer Anbieter stehen oben, die acht ausländischen Anbieter folgen mit dem ausdrücklichen Vermerk, dass sie in der Schweiz ohne Bewilligung arbeiten. Eine Rangliste nach «Beste» gibt es nicht, weil das Wort «beste» für einen ausländischen Anbieter in der Schweiz ohne Bewilligung nicht das gleiche bedeuten kann wie für einen lizenzierten Schweizer Anbieter; die zwei Gruppen sind nicht in derselben Liga.

Anbieter Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung (BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande; Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa
Betscore ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BillyBets ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betclic ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
IviBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
MyStake ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Liste ist nicht nach Qualität sortiert. Die zwei oberen Anbieter sind die einzigen, die in der Schweiz eine Sicherheit bieten; die acht unteren sind in der Schweiz verfügbar, weil ihre Domains nicht auf der Sperrliste stehen oder weil Schweizer Spielende sie mit DNS-Umgehung erreichen, aber sie bieten keine Schweizer Sicherheit.

Swisslos Sporttip: was der einzige deutschsprachige Veranstalter kann

Das Angebot von Sporttip folgt aus drei Quellen: dem Wettprogramm der Gespa-Liste, den Spielregeln Version 4.2 und den Aktionsbedingungen für die bewilligten Aktionen. Swisslos hat den Sitz in Basel und führt Sporttip im Vertragsgebiet durch, das die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein umfasst. Das Produkt ist seit Jahrzehnten dasselbe: Fussball, Tennis, Eishockey und die anderen grossen Sportarten, mit Einzel-, Kombi- und Systemwetten, mit Cash-Out als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, mit Livewetten und Prematch.

Was Sporttip ausmacht, ist die Verlässlichkeit der Bedingungen. Die Limits sind klar: CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette; Swisslos kann die Limits jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage werden vor der ersten Wette selbst gesetzt, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (CHF 1’000 für unter 21-Jährige); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer mit PostFinance Pay einzahlt, bestätigt die Transaktion in der PostFinance App.

Was es kostet: Die Quoten sind nicht die höchsten des Marktes, weil der Swisskle-Bewilligungsrahmen das Wettprogramm einschränkt. Wer auf Ecken oder Karten wetten will, hat kein Angebot. Wer Esports-Märkte sucht, hat kein Angebot. Wer ein Cash-Out mit Teilauszahlung will, hat kein Angebot. Wer einen 100-%-Bonus auf die erste Einzahlung will, hat kein Angebot. Wer diese Angebote will, muss auf eine ausländische Seite ausweichen und verliert den Schweizer Schutz.

Wer Sporttip wählt, wählt den deutschsprachigen Veranstalter, der in seinem Vertragsgebiet die einzige legale Quelle ist. Der Gewinn fliesst innert 5 bis 10 Arbeitstagen auf das eigene Bank- oder Postkonto; ein Gewinn bis CHF 1’000 wird automatisch dem Wallet gutgeschrieben, ein Gewinn über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Das ist keine schnelle Auszahlung im Sinne der ausländischen Werbung, aber eine Auszahlung, deren Weg die Schweizer Aufsicht prüft.

Loterie Romande Jouez Sport: was der Westschweizer Veranstalter kann

Die Loterie Romande führt Jouez Sport im Vertragsgebiet der sechs Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS), mit Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne) und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Die Spielregeln sind mit denjenigen von Swisslos vergleichbar; das Wettprogramm folgt derselben Gespa-Liste, die Aktionsbedingungen sind eigene Bewilligungen der Gespa.

Was Jouez Sport ausmacht, ist die Verfügbarkeit in den Westschweizer Kantonen, die sonst keinen Schweizer Veranstalter hätten. Wer in Genf oder im Wallis wohnt, hat nur diesen Anbieter für legale Schweizer Sportwetten. Die Loterie Romande ist mit ihren Verkaufsstellen in der Westschweiz dichter präsent als Swisslos in der Deutschschweiz; für eine spielende Person, die den Schalter dem Online-Konto vorzieht, ist das ein Unterschied.

Was es kostet: Die Quoten und Limits bewegen sich im selben Rahmen wie bei Swisslos; ein konkreter Quotenvergleich vor jeder Wette ist erforderlich, wenn die spielende Person die bessere Quote sucht. Wer zwischen den beiden Anbietern wählt, wählt nach Wohnsitz und Sprache, nicht nach Quote. Die Loterie Romande veröffentlicht ihre Spielregeln auf ihrer Website; eine spielende Person, die ein Konto eröffnen will, muss im Vertragsgebiet wohnen, sich einmal registrieren, einen Ausweis hochladen und Verlustlimiten setzen.

Wer Jouez Sport wählt, wählt den Westschweizer Veranstalter, der in seinem Vertragsgebiet die einzige legale Quelle ist. Die Auszahlung folgt den Regeln der Loterie Romande; die Fristen sind mit denjenigen von Swisslos vergleichbar.

Betscore, BillyBets, Betclic: was die ersten ausländischen Anbieter anders machen

Diese drei Anbieter werben in der Schweiz mit Fussball, Tennis und Basketball, mit Willkommensbonus und mit Cash-Out auf jedem Markt. Sie besitzen keine Schweizer Bewilligung; eine Lizenz aus Malta, Curaça oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Domains, die in der Gespa-Sperrliste stehen, sind in der Schweiz per DNS blockiert; Domains, die nicht auf der Liste stehen, sind erreichbar, aber nicht legal.

Wer einen dieser Anbieter nutzt, spielt ohne Schweizer Schutz. Die Limits sind höher als bei Swisslos, oft fünfstellig; die Quoten können in einzelnen Märkten besser sein, weil das Wettprogramm nicht auf die Schweizer Liste beschränkt ist; die Auszahlung kann schneller sein, weil der Anbieter nicht an die Schweizer Banklaufzeit gebunden ist. Was fehlt, ist das, was die Gespa durchsetzt: das Sperrregister, die Verlustlimiten vor der ersten Wette, die Auszahlung auf das eigene Konto und die Aufsicht im Streitfall. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, vergleicht nicht zwei Bewilligungen, sondern zwei Rechtsräume.

Ein typisches Beispiel: Betscore wirbt mit «Sofortauszahlung» und «höchsten Quoten», BillyBets mit «gratis Wette», Betclic mit «Cash-Out auf jedem Markt». Diese Versprechen sind nicht falsch, aber sie sind in einen Kontext gestellt, der verschweigt, was sie kosten. Wer die Aktionen dieser Anbieter nutzt, sollte prüfen, welche Umsatzanforderung gilt, welche Mindestquote verlangt wird, welche Frist gesetzt ist und welche Märkte ausgeschlossen sind. Wer das nicht prüft, riskiert, am Ende weniger zu haben als am Anfang.

IviBet, Bettilt, BDMBet: drei ausländische Anbieter mit ähnlichem Profil

Diese drei Anbieter gehören zur selben Gruppe wie die vorigen: ausländische Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung arbeiten. Sie bewerben ähnliche Versprechen, sie bieten ähnliche Märkte, sie werben mit ähnlichen Aktionen. Sie unterscheiden sich im Detail über die Sportarten, die sie anbieten, die Quoten in einzelnen Märkten, die Bedingungen ihrer Aktionen und die Geschwindigkeit der Auszahlung.

Was sie nicht unterscheidet, ist die Schweizer Bewilligung: keine. Wer in der Schweiz auf einer dieser Seiten spielt, spielt ohne Gespa-Aufsicht, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Auszahlungsregeln. Was sie im Detail unterscheidet, ist Sache der Anbieter; die spielende Person prüft es selbst, am Wettprogramm und an den AGB.

Wer diese Anbieter nutzt, sollte das tun, was sie bei einem inländischen Anbieter auch täte: die AGB lesen, die Aktionen prüfen, die Limits kennen. Drei zusätzliche Schritte sind nötig: die Schweizer Steuerfragen klären (im Kanton Thurgau sind Gewinne ausländischer Grossspiele voll steuerbar), die Sperrregister-Frage klären (eine Schweizer Spielsperre gilt nicht automatisch bei einem ausländischen Anbieter) und die Auszahlungsfrage klären (eine Auszahlung an eine Schweizer Bank ist möglich, aber die Banklaufzeit gilt, und der Anbieter kann ohne Schweizer Aufsicht die Auszahlung verweigern).

MyStake und Interwetten: zwei ausländische Anbieter mit unterschiedlicher Geschichte

Interwetten ist eine österreichische Marke, die seit Jahrzehnten im europäischen Sportwettenmarkt tätig ist; sie besitzt keine Schweizer Bewilligung und kann in der Schweiz per DNS blockiert werden, was die Gespa in der Sperrliste festhält. MyStake ist eine jüngere Marke mit einem ähnlichen Profil; sie besitzt ebenfalls keine Schweizer Bewilligung und unterliegt der DNS-Sperre durch die Gespa.

Was Interwetten von MyStake unterscheidet, ist vor allem die Geschichte: Interwetten ist älter, hat einen längeren Marktauftritt, hat in verschiedenen europäischen Ländern gearbeitet und wurde von der Gespa namentlich als Beispiel für Domain-Hopping genannt. MyStake ist jünger, hat einen anderen Marktauftritt und ist in der Schweizer Wahrnehmung weniger präsent. Was sie im Schweizer Kontext gemeinsam haben: keine Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht.

Ein Leser, der einen dieser Anbieter in Betracht gezogen hat, sollte die Schweizer Sperrliste prüfen und die eigenen Steuerfragen klären. Ein Leser, der beide Anbieter vergleicht, vergleicht ausländische Anbieter untereinander; die Schweizer Anbieter sind in dieser Vergleichslogik nicht enthalten, weil sie eine andere Bewilligungsgrundlage haben.

Was die Berechnung der Marge zeigt: zwei Quoten 1.90 / 1.90

Eine Beispielrechnung zeigt, was eine Marge im Markt bedeutet. Angenommen, ein Markt mit zwei Ausgängen bietet auf beiden Seiten die Quote 1.90, etwa ein Tennis-Match zwischen zwei gleich starken Spielern, bei dem der Buchmacher keinen Favoriten erkennt. Die Auszahlungsquote des Marktes berechnet sich aus 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0’526 + 0’526) = 1 ÷ 1’053 ≈ 0.95 oder 95 %. Die Marge des Anbieters liegt damit bei rund 5 %; von jedem Franken, der auf diesen Markt gesetzt wird, behält der Anbieter im Durchschnitt etwa fünf Rappen.

Diese Bandbreite gilt für ein 1.90/1.90-Markt; sie verschiebt sich, wenn die Quoten stärker auseinandergehen. Ein Markt mit Quoten 1.50 / 2.80 hat eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.50 + 1/2.80) = 1 ÷ (0’667 + 0’357) = 1 ÷ 1’024 ≈ 0’977 oder 97.7 %, also eine Marge von rund 2.3 %. Ein Markt mit Quoten 1.20 / 5.50 hat eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.20 + 1/5.50) = 1 ÷ (0’833 + 0’182) = 1 ÷ 1’015 ≈ 0’985 oder 98.5 %, also eine Marge von rund 1.5 %. Ein Markt, der vom Anbieter als «sicher» eingeschätzt wird, hat eine kleinere Marge, weil der Anbieter das Risiko auf seiner Quote trägt; ein Markt, der als «offen» eingeschätzt wird, hat eine grössere Marge, weil der Anbieter das Risiko auf der Auszahlungsseite trägt. Eine 5 %-Marge bei 1.90/1.90 ist ein typischer Mittelwert.

Für die spielende Person bedeutet das: Wer einen Markt mit 5 % Marge spielt, verliert auf Dauer fünf Rappen pro Franken Einsatz. Wer diesen Markt mit einem Cash-Out vor dem Ende verlässt, gibt einen Teil dieser Marge an den Anbieter ab, ohne es als Verlust zu sehen. Wer einen Markt mit kleinerer Marge spielt, hat einen besseren langfristigen Erwartungswert, aber das kurzfristige Risiko ist dasselbe. Wer auf Dauer gewinnen will, muss eine Quote finden, die das eingebaute Risiko übersteigt; das geht nur, wenn der Anbieter die Quote falsch eingeschätzt hat, was selten vorkommt.

Häufige Fragen zu Wettanbietern in der Schweiz

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt, und wer vergibt die Bewilligung?

In der Schweiz sind zwei Organisatoren zugelassen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Die Bewilligung wird nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) erteilt; sie umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Wie viele Wettanbieter für Sportwetten gibt es in der Schweiz tatsächlich?

In der Schweiz gibt es genau zwei Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung. Jede andere Seite, die Schweizer Spielenden Sportwetten anbietet, arbeitet ohne Schweizer Bewilligung; diese Anbieter können auf der Gespa-Sperrliste stehen und per DNS in der Schweiz blockiert sein. Wer «zehn beste Wettanbieter» liest, liest eine Übersicht, die zwei lizenzierte Anbieter mit acht ausländischen Marken vergleicht, nicht eine Übersicht von zehn lizenzierten Anbietern.

Was bedeutet es für Spielende, wenn ein Anbieter nur eine Lizenz aus dem Ausland besitzt?

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, nicht an die Schweizer Verlustlimitenregel und nicht an die Schweizer Auszahlungsregel (Art. 50 Abs. 2 VGS); er kann seine eigenen Bedingungen setzen. Die Spielende hat im Streitfall keine Schweizer Aufsicht, an die sie sich wenden kann, und im Kanton Thurgau sind Gewinne ausländischer Grossspiele voll steuerbar. Die Spielende selbst macht sich nicht strafbar, aber sie nimmt den Wegfall des Schweizer Schutzes in Kauf.

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und weshalb lässt sich das nicht dauerhaft festlegen?

Die Quoten unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter und von Markt zu Markt. Ein Anbieter, der auf einem Fussball-Match die höchste Quote hat, hat auf dem nächsten Match nicht zwingend die höchste Quote; ein Anbieter, der auf der 1X2-Wette die niedrigste Marge hat, hat auf der Torwette nicht zwingend dieselbe Marge. Bei einem Markt mit Quoten 1.90/1.90 liegt die Marge bei rund 5 % (Auszahlungsquote rund 95 %). Wer dauerhaft die beste Quote sucht, vergleicht vor jeder Wette und akzeptiert, dass kein Anbieter in jedem Markt vorne liegt.

Wohin werden Gewinne ausgezahlt, und warum nur auf ein Konto im eigenen Namen?

Gewinne aus Schweizer Sportwetten werden auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Bei Swisslos geschieht dies innert 5 bis 10 Arbeitstagen für Guthaben und innert 3 Arbeitstagen für Gewinne über CHF 1’000. Eine Auszahlung an eine Wallet-Adresse, an ein Konto auf einen anderen Namen oder an Bargeld ist nicht möglich; eine Auszahlung aus Gratisspielguthaben ist nicht möglich, weil das Guthaben an Werbegrenzen gebunden ist. Die Beschränkung ist Voraussetzung dafür, dass die Aufsicht den Weg des Geldes nachvollziehen kann.

Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie wirkt sie auf ausländische Wettseiten?

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste von Domains ausländischer Anbieter, die in der Schweiz per DNS blockiert werden (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Die Sperre richtet sich gegen die Seite, nicht gegen den Spieler; wer sich auf einer ausländischen Seite sperren lässt, sperrt sich nur dort. Eine Schweizer Spielsperre (Art. 80–82 BGS) wird zentral in das Register eingetragen und gilt auch für Casinos und im Fürstentum Liechtenstein; wer sich im Register eintragen lässt, kann auf einer nicht blockierten ausländischen Seite weiter spielen, sofern die Seite die Schweizer Sperre nicht kennt und prüft.

Verfasst vom Team von „Wettappschweiz”.

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